Der Bundesrat bewilligt Versuche mit E-Voting im Kanton Waadt

Bern, 28.09.2018 - An seiner Sitzung vom 28. September 2018 hat der Bundesrat dem Gesuch des Kantons Waadt stattgegeben, bei eidgenössischen Abstimmungen Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe für die Auslandschweizer Stimmberechtigten durchzuführen. Die Bewilligung gilt für den Urnengang vom 25. November 2018 und für alle allfälligen Volksabstimmungen bis zum 24. November 2019.

Der Kanton Waadt wird seinen Auslandschweizer Stimmberechtigten ab diesem Herbst im Rahmen von Versuchen die Möglichkeit bieten, elektronisch abzustimmen. Für dieses Vorhaben hat sich Waadt für das System des Kantons Genf entschieden, mit welchem aktuell auch die Kantone Bern, Luzern, Basel-Stadt, St.Gallen und Aargau zusammenarbeiten.

Über die Grundbewilligung des Bundesrats hinaus prüft die Bundeskanzlei vor jedem Urnengang, ob die Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgaben im gesuchstellenden Kanton erfüllt sind und erteilt eine entsprechende Zulassung.

Am Urnengang vom 25. November 2018 werden schweizweit voraussichtlich rund 113 000 in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte und rund 100 000 Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Stimme auf dem elektronischen Weg abgeben können. Diese Zahlen umfassen Inlandschweizer Stimmberechtigte in den Kantonen Freiburg, Basel-Stadt, St.Gallen, Neuenburg und Genf sowie die Auslandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, St.Gallen, Aargau, Thurgau, Waadt, Neuenburg und Genf.


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