Bundesrat verabschiedet zwei Verordnungen zum Alkoholgesetz

Bern, 28.09.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. September 2018 zwei Verordnungen zum teilrevidierten Alkoholgesetz aus dem Jahr 2016 verabschiedet. Diese bilden die Grundlage für die Liberalisierung des Ethanolmarkts per 1. Januar 2019 sowie für die Überweisung von 60 Millionen Franken aus dem Betriebsfonds der ehemaligen Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) an die Alters-, Hinterlassenen- und an die Invalidenversicherung.

Im Herbst 2016 haben die eidgenössischen Räte die Teilrevision des Alkoholgesetzes angenommen. Mit der heute verabschiedeten Verordnung schafft der Bundesrat die Voraussetzungen, um das Bundesmonopol im Ethanolmarkt aufzuheben. Dieser wird per 1. Januar 2019 liberalisiert. Ab dann ist es grundsätzlich allen möglich, Ethanol (Industriealkohol) zu importieren. Aktuell wird praktisch der gesamte in der Schweiz verbrauchte Industriealkohol aus dem Ausland eingeführt.

Weiter hat der Bundesrat eine Verordnung verabschiedet, wonach 60 Millionen Franken aus dem Eigenkapital der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) zur Finanzierung des Bundesbeitrags an die Alters-, Hinterlassenen- und die Invalidenversicherung  verwendet werden. Aufgrund der Teilrevision des Alkoholgesetzes im Jahr 2016 ist die EAV per 1. Januar 2018 organisatorisch in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) integriert worden. Ihre Aufgaben werden seither durch die Abteilung Alkohol und Tabak der EZV mit Sitz in Delsberg wahrgenommen.


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