Bundesrat will den Lufttransportdienst des Bundes besser auslasten

Bern, 28.09.2018 - Der Bundesrat will den Lufttransportdienst des Bundes für VIP-Flüge noch besser auslasten und weniger auf Linienflüge ausweichen. Damit sollen externe Kosten, die Anzahl Positionierungs- und Trainingsflüge ohne Passagiere und der administrative Aufwand reduziert werden. Die entsprechenden Massnahmen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. September 2018 beschlossen, die Verordnungsänderungen treten Anfang 2019 in Kraft.

Die Anpassungen in der Verordnung über den Lufttransportdienst des Bundes (V-LTDB) erfolgen im Rahmen der Strukturellen Reformen, zu denen der Bundesrat Ende August den Departementen Prüfaufträge erteilt hat. Sie betreffen Arbeitsflüge, die der LTDB insbesondere für Bundesrätinnen und Bundesräte, den Bundeskanzler, hohe Parlamentarierinnen und Parlamentarier oder Staatsgäste ausführt.

Anzahl Positionierungs- und Trainingsflüge ohne Passagiere reduzieren

Die Bundesratsjets und Helikopter sind nötig, um bei den Arbeitsreisen über genügend Flexibilität zu verfügen und die Reisezeit zu reduzieren. Trotzdem werden zusätzlich auch noch Flüge bei externen Anbietern gebucht. Zum Teil geschieht dies, weil die externen Flüge auf den ersten Blick günstiger scheinen. Wie für die bundesinternen Leistungsverrechnungen vorgeschrieben, verrechnet der LTDB seine Flugdienstleistungen heute zu Vollkosten. Darin enthalten sind auch die Kosten, die durch die Positionierungs- und Trainingsflüge ohne Passagiere entstehen. Für ihre Lizenz und für den Erhalt der Kompetenz anspruchsvoller Mission müssen die Pilotinnen und Piloten jährlich eine bestimmte Anzahl Flugstunden nachweisen.

Der Bundesrat will die bestehenden Bundesratsjets und Helikopter für diese VIP-Flüge noch besser auslasten. Damit sollen Positionierungs-und Trainingsflüge ohne Passagiere sowie unnötige Zusatzkosten durch Buchungen bei externen Anbietern möglichst vermieden werden. Zu diesem Zweck werden VIP-Flüge gemäss der Verordnungsänderung innerhalb der Bundesverwaltung nicht mehr in Rechnung gestellt. Damit will der Bundesrat den Anreiz erhöhen, vermehrt die internen LTDB-Dienstleistungen statt externe und finanzierungswirksame Angebote zu nutzen. Diese neue Methodik führt auch zu einer signifikanten administrativen Entlastung.


Berechtigtenkreis erweitert

Als weitere Massnahme erweitert der Bundesrat den Berechtigtenkreis. Neu können auch Staatssekretärinnen und Staatssekretäre die Dienstleistungen des LTDB beanspruchen. Damit soll die Auslastung zusätzlich verbessert werden.

Die übrigen Flugdienstleistungen des LTDB, zum Beispiel für die Eidgenössische Zollverwaltung, die swisstopo oder das SEM, werden weiterhin bundesintern verrechnet. Zudem wird die jährliche Berichterstattung an den Bundesrat über die Leistungen des LTDB mit einer Übersicht über die Anzahl Flugstunden weiterhin erstellt.


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