Cargo sous terrain: Bundesrat erteilt Auftrag für Vernehmlassungsvorlage

Bern, 28.09.2018 - Der Bundesrat will eine Vernehmlassung zu Cargo sous terrain (CST) einleiten. Er hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) an seiner Sitzung vom 28. September 2018 daher beauftragt, bis Ende 2018 ein Bundesgesetz über unterirdische Gütertransportanlagen zu erarbeiten. Bei Cargo sous terrain handelt es sich um ein Gesamtlogistiksystem, das einen automatisierten, unterirdischen Transport von Paletten und Behältern erlaubt.

Die Vernehmlassung soll zeigen, ob das Projekt CST die Unterstützung der wesentlichen politischen und wirtschaftlichen Akteure gewinnt. Aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung und der weiteren Arbeit von CST wird der Bundesrat den Rückhalt des Projekts besser einschätzen und in der Folge gestützt darauf entscheiden können, ob er das Projekt und die Schaffung einer Gesetzesgrundlage weiter unterstützt.

Der Bundesrat hat sich bereits am 23. November 2016 einmal mit dem Projekt beschäftigt. Er beschloss damals, das privatwirtschaftlich initiierte Gesamtlogistiksystem mit der Schaffung einer zweckmässigen rechtlichen Rahmenbedingung zu unterstützen, sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind. Eine finanzielle Unterstützung schloss er klar aus.

Am 23. Januar 2018 übergaben die Initianten die in der Zwischenzeit vertieften Unterlagen dem UVEK. Der Bundesrat hat die Ergebnisse aus der Überprüfung heute zur Kenntnis genommen. Für den Bundesrat ist daraus noch nicht abschliessend ersichtlich, ob CST alle 2016 genannten Bedingungen erfüllt. Er fordert CST auf, die damals gestellten Bedingungen bis nach Ablauf der Vernehmlassung vollständig zu erfüllen.  Er erwartet von den Initianten, das Engagement der Branche und der Schweizer Investoren im Aktionariat weiter zu stärken. Dies auch, um die finanziellen Garantien für das Projekt zu sichern.


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