Umwelt: Bundesrat genehmigt Änderung von vier Verordnungen

Bern, 21.09.2018 - Der Bundesrat hat am 21. September 2018 die Änderung von vier umweltrelevanten Verordnungen genehmigt. Gemäss der angepassten Abfallverordnung (VVEA) können Holzaschen künftig auf Deponien des Typs D (Verbrennungsrückstände) und E (Abfälle mit organischen Bestandteilen) abgelagert werden. Diese Lösung wurde gemeinsam mit den Kantonen und der Holzenergiebranche erarbeitet. Die anderen Anpassungen betreffen die CO2-Verordnung, die Störfallverordnung (StFV) und die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV).

Abfallverordnung (VVEA): Entsorgung von Holzaschen

Rost- und Bettaschen ebenso wie Filteraschen und ‑stäube aus der thermischen Nutzung von Holzbrennstoffen können künftig auf Deponien des Typs D (Verbrennungsrückstände) und E (Abfälle mit organischen Bestandteilen) abgelagert werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie vorher mit Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen vermischt werden. Rost- und Bettaschen aus der thermischen Behandlung von Holzabfällen, die nicht als Holzbrennstoff gelten, wie etwa Altholz, dürfen ebenso auf diese Deponien gebracht werden. Dagegen dürfen die zugehörigen Filteraschen und -stäube nur noch bis November 2023 auf diesen Deponietypen abgelagert werden. Nach Ablauf dieser Übergangsfrist müssen diese Aschen, die Schwermetalle enthalten, vorgängig behandelt werden, damit sie auf Deponien des Typs D und E entsorgt werden können.

CO2-Verordnung: Verbindliche Vorgaben für Kompensationsprojekte

Mit dieser Änderung werden bestimmte Vorgaben für inländische Kompensationsprojekte verbindlich. Zur Berechnung der Emissionsverminderungen im Zusammenhang mit Wärmeverbund- und Deponiegasprojekten müssen neu Standardmethoden verwendet werden. Diese Bestimmungen entsprechen den Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle.

Störfallverordnung (StFV): Stärkung der Koordination in bestehenden Bauzonen

Mit der zunehmenden Siedlungsverdichtung in der Nähe von Störfallanlagen wie etwa Chemiebetrieben, Verkehrswegen oder Erdgas- und Erdölleitungen steigt auch das Risiko, dass bei Störfällen mehr Menschen gefährdet werden. Die Koordinationspflicht, die bislang nur für Richt- und Nutzungspläne galt, wird neu auf die bestehenden Bauzonen erweitert. Diese Änderung soll eine möglichst frühzeitige Koordination in allen Raumplanungsprozessen fördern, die von der Störfallvorsorge betroffen sind.

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV): Auflösung der Eidgenössischen Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst

Im Rahmen der Revision des Waldgesetzes (WaG) hat die Bundesversammlung die Reglementierung der Ausbildung für gewisse Sektoren des Forstbereichs überprüft. Die Bestimmung, gemäss der der Bund die Wählbarkeit für ein höheres Amt im öffentlichen Forstdienst regelt, ebenso wie das damit verbundene Wählbarkeitszeugnis wurden abgeschafft. Mit der Änderung der RVOV wird somit die Eidgenössische Kommission für die Wählbarkeit in den öffentlichen Forstdienst aufgelöst.

Diese Änderungen treten per 1. November 2018 in Kraft.


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