Die Schweiz nimmt an der UNO-Konferenz über grenzüberschreitende Gewässer teil

Bern, 21.09.2018 - Der Bundesrat hat am 21. September 2018 das Mandat der Schweizer Delegation für die achte Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen genehmigt. Die Konferenz findet vom 10. bis 12. Oktober 2018 in Astana (Kasachstan) statt.

Die achte Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen wird sich mit der Förderung eines integrierten und sektorübergreifenden Ansatzes für die Wasserbewirtschaftung, der Anpassung an den Klimawandel in grenzüberschreitenden Einzugsgebieten und der Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für die grenzüberschreitende Wasserzusammenarbeit befassen. Die Schweizer Delegation wird die Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens und das Arbeitsprogramm für die Jahre 2019–2021 unterstützen. Hauptziel der Wasserkonvention ist die Stärkung lokaler, nationaler und regionaler Massnahmen zur Erhaltung und Sicherstellung einer ökologisch nachhaltigen Nutzung von grenzüberschreitenden Oberflächengewässern und Grundwasservorkommen.


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Sibylle Vermont, Delegationsleiterin, Abteilung Internationales, BAFU, Tel. +41 79 593 28 46



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