Arzneimittel: Vertriebsanteil soll gesenkt werden

Bern, 14.09.2018 - Apotheken, Ärzte und Spitäler sollen mehr preisgünstige Medikamente abgeben. Zu-dem sollen bei der Medikamentenabgabe Fehlanreize vermindert werden. Zu diesem Zweck soll der Vertriebsanteil gesenkt werden, der die logistischen Leistungen von Apotheken, Ärzten und Spitälern abgilt. Damit würden in der obligatorischen Kran-kenpflegeversicherung jährlich rund 50 Millionen Franken eingespart. Das Eidgenössi-sche Departement des Innern (EDI) hat die entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Der Bericht einer Expertengruppe zu Kostendämpfungsmassnahmen vom 24. August 2017 hielt fest, dass die Anpassung des Vertriebsanteils im Einklang mit den Massnahmen für eine Förderung der Abgabe von günstigen Arzneimitteln und Generika stehe. Die Umsetzung die-ser Massnahme führe mittelfristig zu Kosteneinsparungen.

Der Bundesrat plant im Rahmen seiner gesundheitspolitischen Strategie „Gesundheit2020“, das System der Preisfestsetzung von Medikamenten weiterzuentwickeln sowie Generika zu fördern. Betreffend Vertriebsanteil gilt es, dessen Wirtschaftlichkeit zu prüfen und ein allfälli-ges Sparpotenzial zu nutzen. Darauf basierend hat das EDI eine Überprüfung gewisser Pa-rameter zur Berechnung des Vertriebsanteils durchgeführt. Ziele sind die Verminderung von negativen Anreizen bei der Abgabe und beim Verkauf von Arzneimitteln und die Förderung der Abgabe von preiswerten Generika. Zudem sollen gewisse Parameter für die Berechnung des Vertriebsanteils aktualisiert werden.

Zwei Varianten
Das EDI gibt nun zwei konkrete Varianten für die Anpassung des Vertriebsanteils in die Ver-nehmlassung. Mit der Neukalkulation der Parameter des preisbezogenen Zuschlags und der Anpassung der Preisklassen sind in beiden Varianten Einsparungen zu Gunsten der OKP von ungefähr Fr. 50 Mio. pro Jahr zu erwarten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Dezem-ber 2018.


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