Neue Regeln zur Wehrpflichtersatzabgabe treten am 1. Januar 2019 in Kraft
Bern, 14.09.2018 - Ab dem 1. Januar 2019 erfolgt die Erhebung der Wehrpflichtersatzabgabe nach neuem Gesetz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 die Inkraftsetzung des revidierten Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) beschlossen.
Die wesentlichen Neuerungen im WPEG betreffen die Ersatzpflichtdauer und die Abschluss-Ersatzabgabe. Die Ersatzpflichtdauer besteht neu vom 19. bis und mit dem 37. Altersjahr. In dieser Zeit werden maximal 11 Ersatzabgaben erhoben.
Für Militär- und Zivildienstpflichtige, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden, obwohl sie die Gesamtdienstleistungspflicht nicht vollständig erfüllt haben, wird eine Abschluss-Ersatzabgabe eingeführt.
Mit den Neuerungen hat das Parlament in der Frühlingssession das WPEG an die Revision der Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee angepasst.
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