Das revidierte internationale Konkursrecht tritt auf den 1. Januar 2019 in Kraft

Bern, 14.09.2018 - Die Anerkennung ausländischer Konkursverfahren und Nachlassverträge in der Schweiz wird vereinfacht. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Das internationale Konkursrecht regelt die Anerkennung ausländischer Konkurs- und Nachlassverfahren in der Schweiz. Die restriktiven Anerkennungsvoraussetzungen des geltenden Rechts, insbesondere der Gegenrechtsnachweis und das obligatorische Hilfskonkursverfahren, haben in der Vergangenheit die Anerkennung ausländischer Konkursentscheidungen verzögert und teilweise sogar verunmöglicht. Das Anerkennungsverfahren wird deshalb jetzt vereinfacht. Die vorgenommenen Änderungen finden sich in den Grundzügen bereits seit 2011 im Bankeninsolvenzrecht und haben sich dort bewährt.

Erleichterte Anerkennung ausländischer Konkursverfahren

Mit dem Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen wird auf den Gegenrechtsnachweis verzichtet. Zudem können inskünftig auch Verfahren anerkannt werden, die in dem Staat eröffnet wurden, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. Des Weiteren muss das Hilfskonkursverfahren nur noch dann durchgeführt werden, wenn in der Schweiz schutzbedürftige Gläubiger vorhanden sind. Gegenüber dem geltenden Recht wird zudem die Stellung der inländischen Niederlassungsgläubiger verbessert: Diese können künftig ihre Forderungen im Rahmen eines Hilfskonkursverfahrens eingeben, ohne dass sie einen Antrag auf die Eröffnung eines parallelen Niederlassungskonkursverfahrens stellen müssen. Damit werden Kosten und ineffiziente Parallelverfahren vermieden. Mit der Revision wird auch der zunehmenden internationalen Verflechtung der Wirtschaft Rechnung getragen und eine bessere Koordination von zusammenhängenden in- und ausländischen Sanierungs- und Konkursverfahren ermöglicht.

Kantonale Staatsverträge im Konkursrecht

Im internationalen Konkursrecht der Schweiz finden sich alte konkursrechtliche Staatsverträge, die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts von verschiedenen Kantonen mit einzelnen deutschen Fürstentümern geschlossen wurden. In der Botschaft war die Aufhebung dieser Staatsverträge in Aussicht gestellt worden. Die Abklärungen dazu sowie die Gespräche mit den deutschen Behörden können nunmehr aufgenommen werden. Sie stehen der Inkraftsetzung nicht entgegen.


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