Stilllegungs- und Entsorgungsfonds: Jahresberichte 2017

Bern, 14.09.2018 - In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2017 insgesamt 7.732 Milliarden Franken (2016: 7.0 Milliarden Franken). Die beiden Fonds decken die Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt. Dieser hat die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2017 am 6. September 2018 genehmigt und die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet.

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke – Jahresergebnis 2017

Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen.

Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich gemäss der im April 2018 erlassenen Verfügung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (siehe Medienmitteilung vom 12. April 2018) auf 20.802 Milliarden Franken (Basis Kostenstudie 2016, inklusive Anteil Bund von 1.3 Milliarden Franken). Darin enthalten sind auch Entsorgungskosten, die während des Betriebs anfallen (z. B. Untersuchungen der Nagra). Solche Kosten werden von den Betreibern laufend und direkt bezahlt: Bis Ende 2017 waren dies 5.764 Milliarden Franken. Bis zur Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke werden weitere 1.755 Milliarden Franken dazu kommen. Die restlichen Kosten werden durch den Entsorgungsfonds gedeckt. Ende 2017 betrug das angesammelte Fondskapital 5.239 Milliarden Franken (2016: 4.716 Milliarden Franken). Gegenüber dem Soll-Betrag von 4.684 Milliarden Franken resultierte damit per Ende 2017 ein Überschuss von 555 Millionen Franken (2016: 245 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von 9.51% (2016: 6.35%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds 2017 einen Gewinn von 451 Millionen Franken aus (2016: Gewinn von 269 Millionen Franken).

Stilllegungsfonds für Kernanlagen – Jahresergebnis 2017

Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher.

Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich gemäss Verfügung des UVEK vom April 2018 auf 3.779 Milliarden Franken (Basis Kostenstudie 2016). Ende 2017 betrug das angesammelte Fondskapital 2.493 Milliarden Franken (2016: 2.239 Milliarden Franken. Gegenüber dem Soll-Betrag von 2.250 Milliarden Franken resultierte damit per Ende 2017 ein Überschuss von 243 Millionen Franken (2016: Überschuss 90 Millionen Franken). Bei einer Anlagerendite von 9.41 % (2016: 6.42%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds 2017 einen Gewinn von 212 Millionen Franken aus (2016: Gewinn von 128 Millionen Franken).

Die Jahresberichte 2017 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stenfo.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).


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