Mehr Flexibilität für Anlagestiftungen

Bern, 14.09.2018 - Die Anlagemöglichkeiten von Anlagestiftungen sollen erweitert und denen von Anlagefonds angeglichen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. September 2018 eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Anlagestiftungen sind Hilfseinrichtungen der beruflichen Vorsorge. Sie sind kollektive Anlagegefässe für alle Einrichtungen, die dem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen. Sie unterstehen den Bestimmungen der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV). Die geplante Verordnungsänderung bezweckt einerseits die Stärkung der Anlegerversammlung als oberstes Organ der Anlagestiftung. Andererseits ist vorgesehen, mit mehreren Massnahmen die Anlagemöglichkeiten und die Flexibilität der Anlagestiftungen zu vergrössern und damit den Konkurrenznachteil gegenüber den Anlagefonds wettzumachen.

Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Anlagestiftungen wird eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese dauert bis zum 14. Dezember 2018.


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