Konstante Strompreise 2019

(Letzte Änderung 07.09.2018)

Bern, 07.09.2018 - Für das Jahr 2019 bleiben die schweizerischen Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte weitgehend gleich. Dies geht aus den Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom hervor. Ein typischer Haushalt bezahlt im nächsten Jahr 20.5 Rappen pro Kilowattstunde (2018: 20.4). Während die Netznutzungstarife leicht sinken (- 2%), steigen die Energietarife an (+ 3%).

Per 31. August 2018 mussten die rund 650 Schweizer Netzbetreiber ihre Elektrizitätstarife für das nächste Jahr sowohl ihren Kunden als auch der ElCom bekannt geben. Seit vergangenem Jahr wird von der ElCom neben dem Tarif für das günstigste Produkt auch der Tarif für das Standardprodukt – in der Regel ein Produkt mit ökologischem Mehrwert – veröffentlicht. Die vorliegenden Auswertungen und Vergleiche mit dem Vorjahr beziehen sich alle auf das Standardprodukt. Die Tarife setzen sich zusammen aus den Netznutzungstarifen, den Energietarifen, den Abgaben an die Gemeinwesen sowie dem Netzzuschlag. Gemäss den Berechnungen der Medianwerte durch die ElCom präsentiert sich die Situation für 2019 wie folgt:

  • Ein typischer Haushalt mit einem Verbrauch von 4‘500 kWh (Verbrauchsprofil H4) bezahlt im kommenden Jahr 20.5 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), also 0.1 Rp./kWh mehr als 2018. Auf ein Jahr gerechnet, entspricht dies einer Stromrechnung von 923 Franken (+ 5 Fr.). Insgesamt werden die Tarife bei rund 56 Prozent der Netzbetreiber erhöht und bei rund 44 Prozent der Netzbetreiber reduziert.
  • Während die Netznutzungstarife (9.2 Rp./kWh, - 2%) leicht sinken, bleiben die Abgaben an das Gemeinwesen (0.9 Rp./kWh) und der Netzzuschlag (2.3 Rp./kWh) unverändert. Die Energietarife steigen von 7.6 auf 7.8 Rp./kWh (+ 3%).

Hauptgrund für die höheren Energietarife sind höhere Beschaffungspreise für Energie. Eine preiserhöhende Wirkung dürfte auch von zwei gesetzlichen Änderungen ausgehen: Einerseits die mit dem neuen Energiegesetz beschlossene Marktprämie für Grosswasserkraft (Art. 31 EnG). Andererseits der vom Parlament neu ins Stromversorgungsgesetz geschriebene und voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft tretende Artikel 6 Absatz 5bis StromVG. Beide Bestimmungen erlauben den Netzbetreibern, einen grösseren Anteil erneuerbarer Energien zu vergleichsweise teuren Gestehungskosten zu verrechnen. Dies führt bei verschiedenen Netzbetreibern zu einer Mehrbelastung der gebundenen Endverbraucher.

Für die kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz ergibt sich ein ähnliches Bild wie für die Haushalte: Auch bei ihnen sind die Komponenten Netztarife, die Abgaben an das Gemeinwesen sowie der Netzzuschlag konstant, während die Energiepreise ansteigen.

Nach wie vor variieren die Preise innerhalb der Schweiz zwischen den Netzbetreibern zum Teil erheblich. Die Gründe dafür sind unterschiedliche Netzkosten und Energietarife:

  • Unterschiedliche Netzkosten bestehen aufgrund von topografischen Gegebenheiten des Versorgungsgebiets, unterschiedlichem Konsumverhalten der Endverbraucher oder Effizienzunterschieden der Netzbetreiber.
  • Differenzen im Energietarif ergeben sich aus einem differenzierten ökologischen Produktemix oder aus einem unterschiedlichen Anteil an Eigenproduktion. Netzbetreiber mit vorteilhaft ausgehandelten Bezugsverträgen im Energieeinkauf können die Energie günstiger anbieten als Unternehmen mit einem hohen Anteil an teurer Eigenproduktion. Zudem bestehen erhebliche Differenzen bei den Vertriebsmargen der Netzbetreiber.
  • Eine wesentliche Rolle spielen bei einigen Netzbetreibern die Steuern und Abgaben an die Gemeinwesen, die schweizweit stark variieren.

Ab sofort sind die Tarife 2019 der einzelnen Gemeinden und Verteilnetzbetreiber auf der Strompreis-Webseite der ElCom www.strompreis.elcom.admin.ch abruf- und vergleichbar.

Die Daten der Strompreis-Übersicht stammen direkt von den Netzbetreibern und werden von der ElCom umgehend veröffentlicht. Die Verantwortung für die Qualität der Daten liegt bei den Netzbetreibern. Rund acht Prozent der Netzbetreiber haben die Daten nicht fristgerecht eingereicht. Für diese Netzgebiete können daher momentan keine Tarife abgerufen werden. Aufgrund der geringen Grösse dieser Gebiete ist mit keiner Änderung der vorliegenden Ergebnisse zu rechnen.  

Die vier Komponenten des Strompreises

1. Netznutzungstarif 
Preis für den Stromtransport über das Leitungsnetz vom Kraftwerk bis ins Haus. Er wird bestimmt durch die Kosten für das Netz, d. h. für den Bau sowie Unterhalt und Betrieb.

2. Energietarif
Preis für die gelieferte elektrische Energie. Diese Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder kauft sie von Lieferanten ein.

3. Abgaben an das Gemeinwesen
Kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Darunter fallen z. B. Konzessions­abgaben oder lokale Energieabgaben.

4. Netzzuschlag
Bundesabgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien, Stützung der Grosswasserkraft sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraft. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt und liegt im Jahr 2019 wie im Vorjahr auf dem gesetzlichen Maximum von 2.3 Rp./kWh.


Adresse für Rückfragen

Stefan Burri, Leiter Sektion Preise und Tarife
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
3003 Bern
Tel. +41 58 465 40 62
E-Mail: stefan.burri@elcom.admin.ch
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Simon Witschi, Medien und Kommunikation
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