Bundesrat für Amtshilfe im Zollbereich mit den USA

Bern, 05.09.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. September 2018 von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zu einem Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA Kenntnis genommen. Er beschloss, die Verhandlungen über das Abkommen weiterzuführen, sofern die Aussenpolitischen Kommissionen der Bundesversammlung dem zustimmen.

Im Jahr 2017 wurde ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines Amtshilfeabkommens im Zollbereich mit den USA durchgeführt. An seiner Sitzung vom 5. September 2018 hat der Bundesrat von den Ergebnissen Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen beschlossen. Der Abkommensentwurf in der vorliegenden Form wird von der Mehrheit der Wirtschaftsverbände und von sieben Kantonen abgelehnt oder zumindest kritisch beurteilt.

Fortführung der Verhandlungen

Der Bundesrat hat dennoch beschlossen, die Verhandlungen fortzuführen, sofern die Aussenpolitischen Kommissionen einem angepassten Verhandlungsmandat zustimmen. Er liess sich dabei von folgenden Überlegungen leiten: Sichere Lieferketten sind für den internationalen Warenverkehr sehr wichtig. Solche Lieferketten sind mit Kontrollen verbunden, es sei denn, zwischen den einzelnen Staaten bestehen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen, die Erleichterungen bei den Kontrollen vorsehen. Sowohl die Schweiz als auch die USA kennen solche Massnahmen (zugelassener Wirtschaftsbeteiligter beziehungsweise Customs-Trade Partnership against Terrorism).

Ein entsprechendes Abkommen zwischen der Schweiz und den USA besteht heute nicht und wird aktuell auch nicht als erforderlich angesehen. Aus der Sicht der USA kommt ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen aber nur in Frage, wenn auch ein Amtshilfeabkommen im Zollbereich besteht. Um die langfristige Möglichkeit von Verhandlungen betreffend einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen wahren zu können, erachtet es der Bundesrat als wichtig, die Verhandlungen hinsichtlich eines Amtshilfeabkommens im Zollbereich fortzuführen. Im Rahmen der weiteren Verhandlungen sollen Verbesserungen am Abkommenstext im Sinne der Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer erreicht werden.


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