Integrationsagenda Schweiz: Eröffnung der Vernehmlassung

Bern, 05.09.2018 - Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen sollen sich rascher in die Arbeitswelt integrieren können. Zu diesem Zweck haben sich Bund und Kantone im Frühjahr 2018 auf die gemeinsame Integrationsagenda geeinigt. Der Bundesrat hat nun in seiner Sitzung vom 5. September 2018 die Vernehmlassung für die notwendigen Verordnungsänderungen und zur Abgeltung der Kantone für die Kosten von unbegleiteten Minderjährigen im Asyl- und Flüchtlingsbereich (MNA) eröffnet.

Bereits im Frühjahr 2018 haben Bund und Kantone die Integrationsagenda genehmigt und sich auf ein System zur fairen Abgeltung der Kosten für unbegleitete minderjährige Personen aus dem Asylbereich (MNA) geeinigt. Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur entsprechenden Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) und der Asylverordnung 2 (AsylV 2) eröffnet. Diese läuft bis zum 5. Dezember 2018.

Integrationsagenda Schweiz

Mit der Integrationsagenda wollen Bund und Kantone Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen rascher in die Arbeitswelt integrieren. Rund 70 Prozent dieser Personen im erwerbsfähigen Alter haben das Potenzial, sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren und längerfristig für sich und ihre Familien aufzukommen - und damit auch ihre Abhängigkeit von der Sozialhilfe zu reduzieren. Damit dies gelingt, müssen jedoch Bund und Kantone die Integrationsmassnahmen verstärken. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Integrationspauschale an die Kantone von heute 6000 Franken auf neu 18 000 Franken zu erhöhen sowie die Möglichkeit für die Kantone vorzusehen, die Integrationspauschale für eine frühzeitige Sprachförderung bei Asylsuchenden zu verwenden. Schliesslich wollen Bund und Kantone Fehlanreize im Finanzierungssystem des Asylbereichs gemeinsam und rasch angehen.

Die Integrationsagenda von Bund und Kantonen legt verbindliche Wirkungsziele fest, die durch einen für alle Kantone geltenden Integrationsprozess erreicht werden sollen. Zu diesen Zielsetzungen gehört, dass alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene nach drei Jahren Grundkenntnisse einer Landessprache haben. Zudem ist mindestens die Hälfte aller erwachsenen Personen nach sieben Jahren im Arbeitsmarkt integriert. Dieser Integrationsprozess setzt bereits kurz nach der Einreise ein und sieht konkrete Fördermassnahmen vor. Derzeit entwickelt der Bund gemeinsam mit den Kantonen ein Monitoring, um die Wirkung der Integrationsagenda zu überprüfen.

Zusätzliche Mittel für unbegleitete minderjährige Personen

Parallel zur Integrationsagenda haben sich Bund und Kantone auch auf ein System zur fairen Abgeltung der Zusatzkosten für unbegleitete minderjährige Personen aus dem Asylbereich (MNA) geeinigt. Damit soll eine angemessene Unterbringung und Betreuung von MNA im Asyl- und Flüchtlingsbereich sichergestellt werden - eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Integration dieser jungen Personen. Auch für diese Verordnungsänderungen hat der Bundesrat heute die Vernehmlassung eröffnet.


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