Bundesrat will Bundesmessnetze optimieren

Bern, 05.09.2018 - Der Bundesrat hat am 5. September 2018 den Bericht «Harmonisierung der Bundesmessnetze» gutgeheissen. Der Bericht zeigt auf, welche Messnetze der Bund betreibt und wo allenfalls Synergien genutzt werden können. Das UVEK wird zusammen mit den betroffenen Bundesämtern und Fachstellen Möglichkeiten zur Optimierung prüfen und gegebenenfalls umsetzen. Der Bund unterhält verschiedene Messnetze insbesondere in den Bereichen Meteorologie, Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und Mobilität.

Mit der teilweisen Annahme des Postulats 12.4021 «Zusammenlegung der Laborbereiche des Bundes. Bessere Ausnutzung der Ressourcen» von Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP/BL) wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob die Messnetze des Bundes (siehe Kasten 1) besser koordiniert sowie gegebenenfalls vereinheitlicht werden können. Im Bericht «Harmonisierung der Messnetze» wurde nun unter Beteiligung sämtlicher verantwortlicher Stellen eine umfassende Analyse erarbeitet. Der Bericht enthält ein Inventar und den Beschrieb sämtlicher Bundesmessnetze, wie z.B. meteorologische und hydrologische Messnetze, die nationale Beobachtung der Luftqualität, die Überwachung von Radioaktivität in Luft und Wasser, das Landesforstinventar oder das Biodiversitätsmonitoring. Ebenso zeigt der Bericht die Optimierungsmöglichkeiten und Varianten zu deren Umsetzung auf.

Weitere Synergien bei Datenerhebung, Datenübermittlung und Datenhaltung

Alle Bundesmessnetze dienen der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben in den jeweiligen Bereichen (Meteorologie, Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Mobilität). Bereits heute gibt es zwischen verschiedenen Messnetzen eine technische und inhaltliche Zusammenarbeit. So werden zum Beispiel Messstandorte gemeinsam genutzt und erhobene Daten in bereits bestehende Datenbanken integriert (Datahosting). Weitere Synergiepotenziale gibt es vor allem bei der Erhebung und der Haltung von Daten. Beispiele hierfür sind einheitliche Standards bei der Sicherheit und elektronische Plattformen zur gemeinsamen Verbreitung der Daten.

Nächste Schritte: Optimierungsmöglichkeiten überprüfen und umsetzen

Der Bundesrat hat das UVEK nun beauftragt, in Zusammenarbeit mit sämtlichen Bundesämtern, die Messnetze betreiben, diese Optimierungsmöglichkeiten vertieft zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Vier thematische Arbeitsgruppen sollen für die jeweiligen Optimierungsmöglichkeiten (siehe Kasten 2) das Aufwand-Nutzen-Verhältnis überprüfen. Der Entscheid über die Umsetzung der einzelnen Optimierungsmöglichkeiten obliegt den Direktionen der einzelnen Ämter bzw. Fachstellen. Das UVEK erstattet dem Bundesrat bis Ende 2021 Bericht über den Stand der Arbeiten. Auf die Schaffung eines übergeordneten Koordinationsorgans verzichtet der Bundesrat, um zusätzlichen administrativen Aufwand zu vermeiden und die Forschungsfreiheit zu wahren.  

Kasten 1: Die Messnetze des Bundes

Es gibt insgesamt 22 Bundesmessnetze. Sie erfüllen folgende Kriterien:

- Die einzelnen Messstellen (Messpunkte) sind zu einem Gesamterfassungssystem verknüpft, wobei die Messungen an einem genauen Standort (georeferenziert) erfolgen und regelmässig wiederholt werden.
- Die Gesamtheit der Messungen ist repräsentativ für die ganze Schweiz, respektive von nationalem Interesse.
- Die Leitung und der Betrieb des Messnetzes werden direkt oder im Auftrag des Bundes ausgeführt und die Finanzierung erfolgt mindestens zum Teil durch den Bund.
- Das Messnetz dient der Erfüllung gesetzlich geregelter Aufgaben im Bereich des Monitorings, der Voraussage sowie der Vollzugs- oder Erfolgskontrolle.

Diese Messnetze sowie die verantwortlichen und beteiligten Bundesämter sind im Anhang des Berichts «Harmonisierung der Bundesmessnetze» aufgeführt.

Kasten 2: Optimierungsmöglichkeiten bei den Bundesmessnetzen   

1.     Standardisierungen in der Datenerhebung (z.B.  Entwicklung und Einsatz von Sensoren) und im Datenmanagement (z.B. Prüfung gemeinsamer Datenbank-Infrastrukturen). 
2.     Koordination auf Stufe Messnetzkonzeption: Koordination in Bezug auf Planung, Datensicherheit, Nutzung und Einkauf von Hard- und Software zur Datenerhebung. 
3.     Vereinheitlichung der Datendiffusion via elektronischer Plattformen, wobei diese Informationen gemäss Open Government Strategie des Bundes grundsätzlich als offene digitale Datensätze zur Verfügung zu stellen sind.  Koordination in der Entwicklung und Anwendung von Aufbereitungstools zur Datenverarbeitung (z.B. für die Qualitätskontrolle von Daten).


Adresse für Rückfragen

Olivier Overney, Leiter Abteilung Hydrologie, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Tel. +41 58 464 87 08



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