Anreize fürs Energiesparen im Bahnverkehr

Bern, 05.09.2018 - Der Stromverbrauch der Züge soll künftig aufgrund der effektiven Werte statt mit Pauschalen verrechnet werden. Damit erhalten die Bahnen einen Anreiz für einen möglichst energiesparenden Betrieb. Bahnen, die bei der Pauschalabrechnung bleiben, müssen künftig einen Zuschlag von 25 Prozent gegenüber dem Mittelwert bezahlen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. September 2018 die Anpassung der entsprechenden Netzzugangsverordnung (NZV) beschlossen. Ebenfalls angepasst werden Vorschriften im Zusammenhang mit Streckensperrungen wegen Bauarbeiten.

Heute verrechnen die Infrastrukturbetreiberinnen wie die SBB Infrastruktur oder die BLS Netz AG den Stromkonsum anhand von Pauschalwerten. Diese Abrechnung ist nicht optimal, da sie nicht dem effektiven Verbrauch entspricht. Selbst bei gleichem Fahrzeugtyp und gleicher Strecke kann der Bahnstromverbrauch je nach Wetter oder Fahrverhalten gegenüber dem pauschalen Mittelwert um bis zu 40 Prozent höher oder tiefer ausfallen. Zudem bezahlt ein stillstehender Zug heute die Kosten für den Strom nicht, den er in dieser Zeit für Komforteinrichtungen wie den Betrieb der Klimaanlage verbraucht.

Der Bundesrat will dies ändern und hat daher die Netzzugangsverordnung (NZV) angepasst. Er will damit eine verursachergerechte Verrechnung fördern und einen Anreiz für einen energiesparenden Betrieb schaffen. Zu diesem Zweck werden die Pauschalansätze gegenüber den gemessenen Mittelwerten um 25 Prozent höher angesetzt. Für die Festlegung der Werte ist neu das Bundesamt für Verkehr (BAV) zuständig. Bisher waren es die Infrastrukturbetreiberinnen.

Aufgrund der erhöhten Pauschalen erhält die Infrastruktur zusätzliche Einnahmen. Deshalb beabsichtigt das BAV, den Strompreis pro Kilowattstunde im Gegenzug um etwa zwei Prozent zu senken. Davon profitieren die Bahnunternehmen mit verbrauchsabhängiger Messung. Am stärksten ins Gewicht fällt dies für den Güterverkehr, weil dieser am meisten Energie verbraucht: Laut Schätzungen kann ein schwerer Güterzug, der fünf Mal wöchentlich durch die Schweiz verkehrt, 75‘000 Franken pro Jahr sparen, wenn er auf die verbrauchsabhängige Stromkostenverrechnung umstellt.

Neue Vorschriften bei Streckensperrungen

Die Revision der NZV beinhaltet auch Vorschriften im Zusammenhang mit Streckensperrungen wegen Bauarbeiten. Künftig sollen die Infrastrukturbetreiberinnen die Kosten für das Ersatzangebot mit Bahn oder Bus übernehmen, während die Eisenbahnunternehmen die Planungs-, Vorbereitungs- und Betriebskosten (Kundenlenkung, Verkehrsumleitung) tragen. Ziel der neuen Lösung ist, das heutige Vorgehen einfacher und transparenter zu gestalten. Ferner sollen Streckensperrungen früher angekündigt und  Bahnunternehmen und Besteller im regionalen Personenverkehr (Bund und Kantone) besser einbezogen werden.

Die Regelungen zum Energieverbrauch gelten ab dem 1. Januar 2020. Damit besteht für die Bahnunternehmen eine angemessene Übergangsfrist. Die anderen Anpassungen der NZV treten ein Jahr früher, am 1. Januar 2019, in Kraft.


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