Selbsthilfemassnahmen Landwirtschaft: Begehren Emmentaler Switzerland publiziert

Bern, 24.08.2018 - Die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland (ES) möchte, dass der Bundesrat die Beiträge der Nichtmitglieder zur Finanzierung von Kommunikationsmassnahmen für den Emmentaler AOP von 55 Rp./kg auf 70 Rp./kg erhöht. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute das entsprechende Begehren im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Interessierte können sich bis zum 25. September 2018 schriftlich dazu äussern.

Der Bundesrat hat am 22. November 2017 auf Begehren der ES die Käsehersteller, die Nichtmitglieder der ES sind, verpflichtet einen Beitrag von 55 Rp./kg produzierten Emmentaler AOP zur Finanzierung von Kommunikationsmassnahmen zu leisten. Die Beitragspflicht für die Nichtmitglieder gilt bis am 31. Dezember 2021. Die ES stellt nun das Begehren an den Bundesrat den Beitrag der Nichtmitglieder um 15 Rp. auf 70 Rp./kg für den verbleibenden Zeitraum bis am 31. Dezember 2021 zu erhöhen. Das entsprechende Begehren wurde heute im Schweizerischen Handelsamtsblatt und auf der Website des BLW veröffentlicht (www.blw.admin.ch, Instrumente, Qualitäts- und Absatzförderung, Branchenorganisationen).

Mit der Veröffentlichung sollen die Nichtmitglieder der ES über das Begehren informiert werden. Interessierte können sich bis zum 25. September 2018 schriftlich dazu äussern. Der Bundesrat wird anschliessend entscheiden, ob und allenfalls wieweit er dem Begehren entsprechen wird. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern zu übermitteln.

Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) kann der Bundesrat in bestimmten Fällen die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch auf die Nichtmitglieder ausdehnen. Die Massnahmen müssen die Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung oder die Anpassung der Produktion und des Angebots an die Erfordernisse des Marktes betreffen und durch Unternehmen gefährdet werden, die sich nicht daran beteiligen. Grosses Gewicht haben die Repräsentativität der Organisationen und ihre internen Entscheidungsabläufe.


Adresse für Rückfragen

Niklaus Neuenschwander, BLW, Leiter Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Tel. +41 58 462 25 29


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Bundesamt für Landwirtschaft
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