Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle»

Bern, 21.08.2018 - Am 23. September 2018 entscheidet das Schweizer Stimmvolk an der Urne über die Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle». Diese strebt eine Agrarpolitik an, die stärker in die Märkte und Strukturen eingreift und auf eine kleinbäuerliche Landwirtschaft ausgerichtet ist. Eine Annahme der Initiative wäre ein Rückschritt, würde die internationalen Handelsbeziehungen belasten und hätte hohe Kosten für die Bevölkerung und den Bund zur Folge.

Die Volksinitiative «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» wurde 2016 von einem Initiativkomitee eingereicht, das von der Bauerngewerkschaft Uniterre unterstützt wird. Für die Initiantinnen und Initianten der Initiative zielt die heutige Agrarpolitik des Bundesrats in die falsche Richtung. Sie fordern, dass der Bund faire Preise für die Produzentinnen und Produzenten gewährleistet und für höhere Einkommen und mehr Beschäftigte in der Landwirtschaft sorgt.

Vor einem Jahr wurde die Agrarpolitik mit der Annahme des Gegenentwurfs zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» klar bestätigt. Sie erfüllt bereits gewisse Forderungen der Initiative, über die am 23. September 2018 abgestimmt wird, oder geht sogar noch weiter. Mit seinem agrarpolitischen Instrumentarium kann der Bund heute schon Massnahmen treffen, die die Erwartungen aller Akteure berücksichtigen.

Den Haushalten soll eine grosse Auswahl an Produkten zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen. Doch bei einer Annahme der Initiative würden die staatlichen Interventionen zunehmen und die Zölle erhöht. Dies hätte höhere Kosten sowohl für die Konsumentinnen und Konsumenten als auch für den Staatshaushalt zur Folge.

Darüber hinaus stehen gewisse Forderungen der Initiative im Widerspruch zum internationalen Handelsrecht. So wäre beispielsweise das Importverbot von Produkten, die nicht den schweizerischen Qualitätsnormen entsprechen, mit den geltenden internationalen Abkommen nicht vereinbar und könnte unsere Handelspartner zu Sanktionen veranlassen.

Dem Bundesrat ist es ein sehr grosses Anliegen, über eine Landwirtschaft zu verfügen, die zukunftsorientiert und auf die Märkte ausgerichtet ist und die gesellschaftlichen Erwartungen erfüllt. Dennoch hält er eine neue Verfassungsbestimmung für überflüssig, auch wenn er gewisse Anliegen der Initiative teilt. Aus diesen Gründen empfiehlt er die Ablehnung der Initiative.


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