WEKO genehmigt Medienzusammenschlüsse AZ Medien/NZZ und Tamedia/Goldbach

Bern, 16.08.2018 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) erhebt keine Einwände gegen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von AZ Medien und NZZ sowie gegen die Übernahme von Goldbach durch Tamedia. Die Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs ist in keinem der beiden Zusammenschlussvorhaben gegeben.

Nach einer vertieften Prüfung bestehen zwar Anhaltspunkte, dass die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens von AZ Medien und NZZ in den Lesermärkten eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte. Dies betrifft insbesondere die Tageszeitungen in den Gebieten Solothurn und Aargau sowie den Zeitschriften-Werbemarkt im Bereich Gebäudetechnik. Es bestehen zudem Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer gemeinsamen Marktbeherrschung mit der Basler Zeitung im Lesermarkt für Tageszeitungen im Gebiet Basel sowie mit der Tamedia-Gruppe und der Ringier-Gruppe im Lesermarkt für Sonntagszeitungen.

Allerdings ist nicht zu erwarten, dass die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens den beteiligten Unternehmen die Möglichkeit der Beseitigung wirksamen Wettbewerbs auf den genannten Märkten eröffnet. Nach dem Zusammenschluss verbleiben weiterhin andere starke Konkurrenten, so insbesondere Tamedia und Ringier. Zudem führt der Zusammenschluss auf dem Markt für Sonntagszeitungen zu keiner relevanten Änderung der Wettbewerbssituation.

Die vertiefte Prüfung der geplanten Übernahme von Goldbach durch Tamedia hat ergeben, dass das Zusammenschlussvorhaben nicht zu massgeblichen Veränderungen der Marktverhältnisse führt. Zudem ist nicht zu erwarten, dass die durch den Zusammenschluss realisierten Portfolioeffekte zu einer Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs führen.

Damit sind die hohen vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung angesetzten Hürden (Möglichkeit der Beseitigung des Wettbewerbs) für eine Intervention der WEKO nicht gegeben. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass in der Zusammenschlusskontrolle nach Kartellgesetz rein wettbewerbliche und keine medienpolitischen Aspekte, wie etwa die Medienvielfalt, zu prüfen sind. Den beiden geplanten Zusammenschlussvorhaben stehen damit aus kartellrechtlicher Sicht keine Hindernisse mehr im Weg.


Adresse für Rückfragen

Andreas Heinemann
Präsident
078 842 96 01
andreas.heinemann@weko.admin.ch

Patrik Ducrey
Direktor
058 464 96 78
079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch

Carole Söhner-Bührer
Vizedirektorin
058 464 96 69
carole.soehner@weko.admin.ch



Herausgeber

Wettbewerbskommission
http://www.weko.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-71835.html