Der Bundesrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt von der Unterzeichnung des Kernwaffenverbotsvertrags ab

Bern, 15.08.2018 - An seiner Sitzung vom 15. August 2018 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Schweiz den 2017 in der UNO verhandelten Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) zum jetzigen Zeitpunkt nicht unterzeichnet. Die Schweiz hatte bereits in den Verhandlungen auf zahlreiche zu klärende Fragen hingewiesen. In der Zwischenzeit kam eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Leitung des EDA zum Schluss, dass aus heutiger Warte die Gründe gegen einen Beitritt der Schweiz zum Abkommen die potenziellen Chancen eines Beitritts überwiegen. Die Schweiz bleibt in der nuklearen Rüstungskontrolle und Abrüstung engagiert und wird sich weiterhin für das Ziel einer Welt ohne Kernwaffen einsetzen.

2017 hatte die UNO-Generalversammlung den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen verhandelt. Sämtliche Kernwaffenbesitzer und der Grossteil der mit Kernwaffenstaaten verbündeten Staaten waren den Verhandlungen ferngeblieben. Der Vertrag war mit 122 Ja gegen die Stimme der Niederlande und bei Enthaltung Singapurs angenommen worden. Die Schweiz hatte der Annahme des Vertrags in der UNO zugestimmt, ihre Ja-Stimme jedoch mit einer auf zahlreiche offene Fragen hinweisende Abstimmungserklärung ergänzt.

Der TPNW schafft erstmals ein umfassendes und ausdrückliches, vom Humanitären Völkerrecht inspiriertes Verbot für Kernwaffen. Er verbietet den Einsatz, die Androhung des Einsatzes, Herstellung, Lagerung, Erwerb, Besitz, Stationierung, Weitergabe sowie Tests von Kernwaffen. Er verbietet zudem die Unterstützung dieser verbotenen Tätigkeiten. Für das Inkrafttreten bedarf der TPNW 50 Ratifikationen.

Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Leitung des EDA untersuchte nach Verhandlungsabschluss den TPNW und seine möglichen Auswirkungen und hielt ihre gemeinsame Einschätzung in einem Bericht vom 30. Juni 2018 fest. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass aus heutiger Warte die Gründe gegen einen TPNW-Beitritt die potenziellen Chancen eines Beitritts überwiegen.

Der Bundesrat nahm in seiner Sitzung vom 15. August 2018 von diesem Bericht Kenntnis. Er beschloss, zum jetzigen Zeitpunkt von der Unterzeichnung des TPNWs abzusehen. Er stützte sich bei seinem Entscheid, dem Abkommen zurzeit nicht beizutreten, auf die Schlussfolgerung der Arbeitsgruppe. Er zog in Betracht, dass es humanitäre, völkerrechtliche und friedenspolitische Gründe für einen Beitritt der Schweiz zum TPNW geben würde. Er ist jedoch der Ansicht, dass der TPNW im gegenwärtigen internationalen Kontext Risiken birgt für das weitere Voranbringen der Abrüstungsdiplomatie und die sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz. Zudem können die Auswirkungen und gewisse Auslegungen des TPNW zum jetzigen Zeitpunkt erst grob abgeschätzt werden.

Der Bundesrat beschloss zudem, dass die Schweiz an den Staatenkonferenzen (während des ersten fünfjährigen Überprüfungszyklus) als Beobachterin teilnimmt. Somit schafft der Bundesrat die Voraussetzung, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und engagiert zu bleiben. Er beauftragte das EDA, dem Bundesrat im Rahmen der Vorbereitungen auf die erste Überprüfungskonferenz, spätestens aber 2025, über die weiteren Entwicklungen in Zusammenhang mit diesem Vertrag Bericht zu erstatten. Auf diese Weise kann die Schweizer Haltung bei Bedarf überprüft werden.

Der Bundesrat beauftragte das EDA schliesslich, die Aussenpolitischen Kommissionen über seine Entscheide zu konsultieren und den Bundesrat über deren Stellungnahmen zu informieren. Er wird seine Position auch im Rahmen der weiteren parlamentarischen Behandlung der Motion 17.4241 von Nationalrat Sommaruga darlegen. Diese Motion ersucht den Bundesrat, so schnell wie möglich den Kernwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen und diesen umgehend dem Parlament zur Genehmigung für die Ratifikation vorzulegen. Die Motion wurde vom Nationalrat am 5. Juni 2018 angenommen.

Die Schweiz bleibt in der nuklearen Abrüstung engagiert. Sie teilt das Ziel einer Welt ohne Kernwaffen. Sie wird sich weiterhin in den ihr offenstehenden Foren für einen konstruktiven Austausch und konkrete Resultate einsetzen. Insbesondere wird die Schweiz in geeigneter Form in relevanten internationalen Gremien ihre Position bekräftigten, dass es aus ihrer Sicht kaum vorstellbar ist, wie ein Einsatz von Kernwaffen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Völkerrechts, insbesondere des Humanitären Völkerrechts, erfolgen könnte.


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