Verordnungsänderungen zur Zusammenarbeit mit der europäischen Grenz- und Küstenwache

Bern, 15.08.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. August 2018 die Verordnungen über die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten zum Schutz der Schengenaussengrenzen und über den Vollzug von Weg- und Ausweisungen angepasst. Die Anpassungen treten am 15. September 2018 in Kraft.

Die EU-Verordnung über die europäische Grenz- und Küstenwache wurde am 14. September 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet und der Schweiz als Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens unterbreitet. Das Schweizerische Parlament hat in seiner Schlussabstimmung vom 15. Dezember 2017 die Vorlage inklusive der notwendigen Anpassungen im Ausländer- (AuG) und im Zollgesetz (ZG) gutgeheissen.

Im Zentrum der Vorlage steht die Stärkung des Aussengrenzschutzes und der Rückkehr von rechtswidrigen Aufenthaltern aus Drittstaaten im Schengen-Raum. Zudem sollen missbräuchliche Heimatreisen von Flüchtlingen bei Grenzkontrollen einfacher erkannt werden. Schliesslich wird festgelegt, dass die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) für die Zusammenarbeit mit der neuen europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache zuständig ist.

Vernehmlassung: überwiegende Mehrheit begrüsst Anpassungen

Die Vernehmlassung zu den notwendigen Verordnungsanpassungen fand zwischen Ende Januar und Ende April 2018 statt. Die Stellungnahmen zeigten, dass die Mehrheit der Kantone, der Parteien und der interessierten Kreise der Vorlage zustimmt. Die gesetzlichen Anpassungen im AuG und im ZG sowie die nun beschlossenen Verordnungsänderungen treten gemeinsam am 15. September 2018 in Kraft. Mit diesem Entscheid wird die Übernahme der EU-Verordnung 2016/1624 abgeschlossen.


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