Obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungsrang

(Letzte Änderung 16.08.2018)

Bern, 16.08.2018 - Völkerrechtliche Verträge, die aufgrund ihrer Bedeutung auf der gleichen Stufe wie die Bundesverfassung stehen, sollen dem obligatorischen Referendum unterstehen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. August 2018 eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung in die Vernehmlassung geschickt. Er begrüsst zudem eine Vorlage des Parlamentes, wonach künftig für die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen je nach Tragweite der Bundesrat oder das Parlament und gegebenenfalls die Stimmbevölkerung zuständig sein sollen. Beide Vorlagen stärken die Mitsprache der Bevölkerung und damit die demokratische Legitimation des Völkerrechts.

Die Vernehmlassungsvorlage geht auf die Motion 15.3557 des damaligen Nationalrates und heutigen Ständerates Andrea Caroni zurück, welche die Verankerung eines obligatorischen Referendums für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter verlangt. Dieses Referendumsrecht ist nach verbreiteter Meinung heute schon Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts. Die ausdrückliche Verankerung in der Bundesverfassung verbessert nach Ansicht des Bundesrates die praktische Handhabung dieses Volksrechts. Sie schafft zudem mehr Rechtssicherheit und Transparenz und stärkt die demokratische Legitimation des Völkerrechts.

Die vorgeschlagene Verfassungsänderung orientiert sich an der folgenden Leitidee: Was landesrechtlich in der Bundesverfassung zu regeln ist, untersteht obligatorisch der Abstimmung und bedarf der Zustimmung von Stimmbevölkerung und Ständen. Ist die gleiche Regelung in einem völkerrechtlichen Vertrag vorgesehen, dann soll dieser Vertrag wie eine Verfassungsänderung ebenfalls dem obligatorischen Referendum unterstehen. Ein denkbarer Anwendungsfall könnte etwa ein völkerrechtlicher Vertrag sein, der den in der Bundesverfassung verankerten Katalog der Grundrechte erweitert. Nach Einschätzung des Bundesrates dürfte die vorgeschlagene Verfassungsänderung höchstens zu einer geringen Zunahme der Abstimmungsvorlagen führen.

Das Vernehmlassungsverfahren zum obligatorischen Referendum für völkerrechtliche Verträge mit Verfassungsrang dauert bis zum 16. November 2018.

Kündigungszuständigkeit soll neu geregelt werden

Die Parlamentarische Initiative 16.456 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates verlangt, dass die Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen inskünftig nicht mehr grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bundesrates liegen soll. Die Zuständigkeit soll sich neu nach der Tragweite der Kündigung beurteilen. Hat die Kündigung wichtige Auswirkungen auf die Rechtsstellung der Schweiz oder ihrer Bevölkerung soll sie durch das Parlament genehmigt und dieser Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstellt werden. In seiner heute verabschiedeten Stellungnahme begrüsst der Bundesrat die vorgeschlagene neue Regelung. Er ist aber der Ansicht, dass für die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 16.456 eine Verfassungsgrundlage erforderlich ist.


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