Bund ergreift Massnahmen gegen die Folgen der Trockenheit

Bern, 06.08.2018 - Um die Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit zu mildern, hat Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beauftragt, die notwendigen Vorkehrungen für Massnahmen zu treffen. Konkret soll die Futterversorgung mit einer Zollsenkung für Raufutter erleichtert werden. Zugelassen sind weiterhin Ausnahmeregelungen in den Bereichen Direktzahlungen und Bio-Landbau. Zudem stehen Betriebshilfedarlehen zur Verfügung.

Die anhaltende Trockenheit bringt die Landwirtschaft in verschiedenen Bereichen in eine schwierige Situation. Die von Bundesrat Schneider-Ammann in Auftrag gegebenen Massnahmen ergänzen Schritte der Kantone.

Im Vordergrund steht auf Bundesebene die Zollsenkung auf Raufutterimporten. Zwar ist die inländische Heuernte in den meisten Lagen qualitativ und quantitativ gut ausgefallen, doch hat die anhaltende Trockenheit in einzelnen Regionen zu Versorgungsengpässen geführt. Die erforderlichen Zukäufe können nur noch bedingt mit Inlandware aus weniger betroffenen Gebieten gedeckt werden. Ergänzungsimporte sind aufgrund der in weiten Teilen Europas herrschenden Trockenheit nur beschränkt möglich. Weil dadurch die Importpreise angestiegen sind, wird das WBF, aufgrund der Versorgungslage und nach Konsultation der Branche, die Grenzbelastung für bestimmte Raufutter, wie Heu und Silomais befristet senken. Zollsenkungen kompensieren zum Teil die angestiegenen Importpreise, sie sollen somit den Bauern zugutekommen.

Weitere Massnahmen sind auf Kantonsebene möglich bzw. wurden bereits ergriffen. Bei den Direktzahlungsbestimmungen haben verschiedene Kantone wegen der grossen Trockenheit in den Monaten Juni und Juli bereits Ausnahmen erlassen. Direktzahlungen können somit auch bei Nichterfüllen der Anforderungen in vollem Umfang geleistet werden. Das erlaubt die Beweidung von extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen sowie von Rotationsbrachen. Auf Sömmerungsbetrieben kann der Normalbesatz in begründeten Fällen über - oder - betreffend Dauer - unterschritten werden. Zudem kann auf den Alpen auch zugekauftes Futter verwendet werden. Das WBF lädt die Kantone ein, den in Art 106 LWG beschriebenen Handlungsspielraum auszunutzen.

Die Trockenheit kann in Einzelfällen zu ausserordentlichen finanziellen Belastungen für die Bauernbetriebe führen. Die grösste Schwierigkeit besteht für die betroffenen Landwirte in der Erhaltung der Liquidität und in der allgemeinen Verbesserung der Betriebssituation. Ein rückzahlbares zinsloses Betriebshilfe-Darlehen kann hier Abhilfe schaffen. Betrieben, die aufgrund der Ernteausfälle kurzfristig mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sind, kann damit geholfen werden. Betroffene können finanziell auch entlastet werden, wenn sie bei der zuständigen kantonalen Stelle eine Fristerstreckung der Rückzahlung von Investitionskrediten oder Betriebshilfedarlehen beantragen. Diese Massnahmen können ohne Änderung der Gesetzgebung sofort angewandt werden.

Mit dem Klimawandel nehmen Wetterextreme zu. Trockenperioden werden länger, Niederschläge und Gewitter heftiger. Damit steigt auch das Ertragsrisiko. Hinzu kommt das höhere Risiko von Preisschwankungen bei Wetterextremen in anderen Weltgegenden. Der Bundesrat wird deshalb im Rahmen der Agrarpolitik 2022+ auch die Fragen des Risikomanagements und der Ernteversicherungen behandeln. Dazu lässt das BLW eine Studie erstellen. Resultate sind frühestens im März 2019 zu erwarten.


Adresse für Rückfragen

Jürg Jordi, Bundesamt für Landwirtschaft, Tel. 058 462 81 28


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-71755.html