Die neue Kulturbotschaft: Kontinuität mit neuen Akzenten

Locarno, 02.08.2018 - Die mit der Kulturbotschaft 2016-2020 definierte ganzheitliche Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes hat sich bewährt. Die beschlossenen Massnahmen konnten gemäss dem vorgesehenen Zeitplan eingeführt werden. Dies betonte Bundespräsident Alain Berset in Locarno anlässlich eines Mediengesprächs. Die strategischen Handlungsachsen dieser Kulturpolitik – die kulturelle Teilhabe, der gesellschaftliche Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation – werden in der nächsten Kulturbotschaft für die Jahre 2021-2024 weitergeführt.

Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik. Dies betonte Bundespräsident Berset in Locarno und nannte als Bespiel den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die politischen Diskussionen rund um den Unterricht der Landessprachen in der Primarschule sowie die zahlreichen kantonalen Volksabstimmungen zu diesem Thema haben deutlich gemacht, welche Bedeutung diesem Aspekt der schweizerischen Vielfalt zukommt. Sie haben auch gezeigt, dass das Anliegen der sprachlichen und kulturellen Verständigung über die Sprachgrenzen hinweg eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung geniesst. In der neuen Kulturbotschaft für die Jahre 2021-2024 wird dieses Thema des sprachkulturellen Austauschs eine Priorität darstellen.

Stärkung der kulturellen Teilhabe
Eine gebaute Umwelt von hoher Qualität stellt ebenfalls einen wichtigen Faktor für den sozialen Zusammenhalt dar. Im Rahmen des europäischen Kulturerbejahres 2018 hat der Bund verschiedene Initiativen unternommen, um die Bedeutung der Baukultur zu unterstreichen. So hat etwa der Bundespräsident im Januar 2018 die Kulturminister Europas zu einer Konferenz zum Thema Baukultur eingeladen, die in der Verabschiedung der Erklärung von Davos mündete. Dieses Dokument stellt ein starkes Bekenntnis der unterzeichnenden Staaten zum Ziel einer hohen Baukultur dar. In der nächsten Kulturbotschaft werden konkrete Massnahmen zur Umsetzung der Strategie des Bundes im Bereich Baukultur definiert.

Auch die Stärkung der kulturellen Teilhabe wird in der nächsten Kulturbotschaft eine zentrale Rolle spielen. Bundespräsident Berset nannte als Beispiel das Programm Jugend und Musik. Dieses hat 2017 über 8500 Kindern und Jugendlichen ermöglicht, an Musiklagern oder -kursen teilzunehmen. Für 2018 sind bereits heute über 11'000 Teilnehmende geplant. Der Aufbau dieser musikalischen Breitenförderung bildet die erste Phase der Umsetzung des Programms und wird auch in der nächsten Förderperiode fortgesetzt. In der nächsten Kulturbotschaft sollen zusätzlich Massnahmen zur Begabtenförderung eingeführt werden.

Kultur als Innovationsmotor
Ein weiteres Ziel der neuen Kulturbotschaft wird sein, das Potential der Kultur als Innovationsmotor verstärkt zu nutzen. Bundespräsident Berset erinnerte daran, dass die Kreativwirtschaft in der Schweiz zurzeit 275'000 Menschen beschäftigt und eine Wertschöpfung von 22 Milliarden Franken im Jahr generiert. Künftig sollen neue Formen der Zusammenarbeit zwischen der Kultur und der Wirtschaft gesucht werden, dies insbesondere auch in Hinblick auf die Digitalisierung, die in den letzten Jahren auch im Kulturbereich deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Die Kulturförderung muss ihre Instrumente entsprechend in allen Bereichen anpassen und weiterentwickeln.

Der Bundesrat wird im Frühling 2019 die Vernehmlassung der neuen Kulturbotschaft eröffnen. Im Februar 2020 sollte er die Botschaft dem Parlament zur Beratung vorlegen. Die definitive Verabschiedung der Kulturbotschaft für die Jahre 2021-24 sollte in der Wintersession 2020 erfolgen.

Unter diesem Link finden Sie zusätzlich Informationen zur Finanzierung der Schweizer Kinofilmproduktion 2012-2017: https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/kulturschaffen/film1/statistiken-und-publikationen---film/weitere-publikationen---film.html


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