Referendum gegen die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten zustande gekommen

Bern, 18.07.2018 - Das Referendum gegen die Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) ist zustande gekommen.

Am 5. Juli 2018 hat das Referendumskomitee 56'112 Unterschriften gegen die Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) eingereicht. Die Überprüfung durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass davon 56'025 Unterschriften gültig sind. Damit ist das Referendum formell zustande gekommen.

Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 4. Juli 2018 wird diese Vorlage somit am 25. November 2018 zur Abstimmung gelangen.


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