Explizites Verbot von Jetskis im Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee

Bern, 16.07.2018 - In der Schweiz sind Jetskis, Wassersportgeräte, bei denen Personen durch einen Wasserstrahl aus dem Wasser gehoben werden, und das Schleppen von Parasailing-Fallschirmen untersagt. Diese Verbote sollen nun auch auf Wunsch Frankreichs explizit im Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee verankert werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Revision dieses Reglements zwischen der Schweiz und Frankreich in die Konsultation an die interessierten Kreise geschickt. Damit will es die Statusfrage dieser Geräte auf beiden Seiten der Grenze klären.

Die Schifffahrt auf dem französischen und dem Schweizer Teil des Genfersees wird von einem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich geregelt, das seit 1979 in Kraft ist. Dazu gehört ein Schifffahrtsreglement, das die Bestimmungen dieses Abkommens konkretisiert. Mit den geplanten Reglementsanpassungen sollen die aktuellen Bedürfnisse der Seeanwohnerinnen und -anwohner und der Seebenutzerinnen und -benutzer angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll den nationalen Bestimmungen der Schweiz zur Beschränkung der Immatrikulation von Jetskis und dem ausdrücklichen Wunsch Frankreichs zum Verbot dieser Wasserfahrzeuge auf dem Genfersee Rechnung getragen werden.

Um Unklarheiten hinsichtlich der Verwendung verschiedener Wassersportgeräte vorzubeugen, soll ein explizites Verbot zur Nutzung einiger Geräte auf dem Genfersee in das Schifffahrtsreglement aufgenommen werden. Darunter fallen alle Wassersportgeräte, bei denen Personen durch einen Wasserstrahl aus dem Wasser gehoben werden, Amphibienfahrzeuge und von Booten gezogene Parasailing-Fallschirme.    

Die Zulassung des Kitesurfens und die Bezeichnung der Gebiete, in denen dieser Sport erlaubt ist, bleibt hingegen den zuständigen Behörden überlassen: In der Schweiz sind das die kantonalen Behörden, in Frankreich die Präfekturen. Wasserskifahren bleibt wie bisher unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die gleichen Bestimmungen gelten aber neu auch für das Wakeboarding, Wakeskating und das Barfuss-Wasserkifahren. Um Taucherinnen und Taucher besser zu schützen, müssen Schiffe neu einen Mindestabstand von 100 Metern (statt wie bisher 50 Metern) zu Tauchschiffen halten.

Der Hauptteil der Änderung des Schifffahrtsreglementes soll eine Verbesserung der Sicherheit der Passagiere an Bord von Fahrgastschiffen bewirken. Dazu werden strengere Vorschriften über die Sicherheitsausrüstung dieser Schiffe eingeführt. Betroffen sind sowohl die Fahrgastschiffe im grenzüberschreitenden Linienverkehr wie auch solche, die touristisch eingesetzt werden.

Der Reglementsentwurf übernimmt im Wesentlichen die Änderungsvorschläge der gemischten beratenden Kommission aus dem Jahr 2005. Der Bundesrat stimmte diesen Änderungen 2008 zu, jedoch nicht die französische Regierung. 2016 wurde beschlossen, die Arbeiten fortzuführen, um die notwendigen Anpassungen und Klärungen vorzunehmen. 

Die Konsultation der interessierten Kreise dauert bis zum 5. Oktober 2018.


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