Aufenthaltsrecht von Opfern ehelicher Gewalt: Praxis bewährt sich insgesamt

Bern, 04.07.2018 - Der gesetzliche Rahmen trägt der Situation von ausländischen Opfern ehelicher Gewalt in Bezug auf ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz grundsätzlich genügend Rechnung. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht in Erfüllung des Postulates Feri (15.3408), den er an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 gutgeheissen hat. Der Bericht zeigt aber auch, dass nicht alle festgestellten Schwierigkeiten vollständig beseitigt sind und schlägt deshalb konkrete Massnahmen vor.

Die Auflösung einer Ehe- oder Familiengemeinschaft kann Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht von ausländischen Partnern und Partnerinnen haben. Das Ausländergesetz (AuG) stellt sicher, dass Ausländerinnen und Ausländer, die Opfer ehelicher Gewalt wurden, weiterhin ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben, ohne dass dieses vom weiteren Zusammenleben mit dem Partner bzw. der Partnerin abhängt.

Das Postulat von Nationalrätin Yvonne Feri "Aufenthaltsrecht von Opfern ehelicher Gewalt" (15.3408) beauftragte den Bundesrat, einen Bericht über diese Praxis der Regelung des Aufenthaltsrechts von gewaltbetroffenen Migranten und Migrantinnen zu erstellen. Dazu hat das SEM eine externe Studie in Auftrag gegeben, um einen Überblick über die Praxis zur Umsetzung der Härtefallbestimmung zu gewinnen. Diese Studie dient als Grundlage für den nun vorliegenden Bericht des Bundesrats.

Insgesamt positive Bilanz

Die Bilanz zu der Praxis des Aufenthaltsrechts von ausländischen Opfern ehelicher Gewalt fällt insgesamt positiv aus. Die Einführung der Härtefallbestimmung hat zur Verbesserung des Schutzes von Opfer ehelicher Gewalt beigetragen. So hat das SEM zwischen 2011 bis 2015 in rund 520 Fällen seine Zustimmung zu Härtefallgesuchen von Opfern ehelicher Gewalt erteilt. Die aktuelle gesetzliche Regelung trägt der Situation der Opfer grundsätzlich genügend Rechnung.

Der Bericht zeigt auf, dass die notwendigen gesetzlichen und organisatorischen Massnahmen getroffen wurden und namentlich eine gute Vernetzung, Koordination und Kooperation der beteiligten Akteure erreicht werden konnte. Zudem sind ausreichende Angebote zur Unterstützung der Opfer vorhanden. Schliesslich werden auch Aus- und Weiterbildungen der Fachpersonen sowie Massnahmen im Bereich der Information, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.

Konkrete Massnahmen vorgeschlagen

Verbesserungspotential macht der Bericht bei der Information der betroffenen Personen aus. Der Bundesrat begrüsst den Vorschlag, diesem Defizit mit einer Sensibilisierungskampagne der Interventions- und Fachstellen zu begegnen. Die Weisungen des SEM sollen punktuell ergänzt werden. Darüber hinaus werden die zuständigen Bundesbehörden die betroffenen Interventions- und Fachstellen weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.


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