Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Bern, 28.06.2018 - Der Bundesrat will die AHV-Renten sichern, das Rentenniveau halten und die Finanzen der AHV stabilisieren. Gleichzeitig will er das Rentenalter flexibilisieren und die Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit verstärken. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 beschlossen und den Vorentwurf zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) mit den entsprechenden Massnahmen bis am 17. Oktober 2018 in die Vernehmlassung geschickt.

Die finanzielle Situation der AHV gibt Anlass zur Sorge. Ausgaben und Einnahmen der Versicherung sind seit 2014 nicht mehr im Gleichgewicht und die Situation verschlechtert sich zusehends. In den Jahren 2021 bis 2030 wird sich das kumulierte Umlagedefizit, ohne Ertrag der Anlagen, auf etwa 43 Milliarden Franken summieren. Um den Stand des Ausgleichsfonds der AHV bis 2030 auf 100 % einer Jahresausgabe zu halten, wie es das Gesetz verlangt, hat die AHV einen Finanzierungsbedarf von 53 Milliarden Franken. Grund dafür sind in erster Linie die geburtenstarken Jahrgänge der sogenannten Babyboom-Generation, die in den kommenden Jahren ins Rentenalter kommen werden. Gegenwärtig beziehen rund 2,6 Millionen Personen eine Altersrente der AHV, im Jahr 2030 werden es 3,6 Millionen sein.

Damit die AHV ihre Leistungen weiterhin erbringen kann, sind rasch wirksame Massnahmen zur Stabilisierung der AHV dringend notwendig. Bleiben sie aus, muss der AHV-Fonds Anlagen in der Höhe von 100 Millionen Franken pro Monat verkaufen, um die notwendige Liquidität zur Bezahlung der Renten sicherzustellen.

Die Massnahmen für die Stabilisierung der AHV

Gestützt auf die Eckwerte für die AHV-Revision, die der Bundesrat am 2. März definiert hat, schlägt dieser die folgenden Massnahmen vor, um die Finanzen der AHV zu stabilisieren und die Renten zu sichern:

  • In der AHV wird ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer eingeführt. Das Frauenreferenzalter wird schrittweise ab dem 2. Jahr des Inkrafttretens der Revision jährlich um drei Monate erhöht. 
  • Die Auswertung der Abstimmung vom 24. September 2017 hat gezeigt, dass eine Erhöhung des Referenzalters der Frauen Ausgleichsmassnahmen notwendig macht. Diese Erhöhung wird bis 2030 mit Massnahmen für Frauen kompensiert, vor allem für Frauen mit kleinen bis mittleren Einkommen. Der Bundesrat schickt zwei Varianten von Ausgleichsmodellen in die Vernehmlassung, die Frauen nahe des Rentenalters betreffen, das heisst die Jahrgänge 1958 bis 1966.

Variante 1: Modell 400 Millionen

  • Bei einem Rentenvorbezug gilt für die Frauen ein reduzierter Kürzungssatz, das heisst ihre AHV-Rente wird weniger stark gekürzt. Für Frauen mit einem Jahreseinkommen bis 56 400 Franken ist der Vorbezug der AHV-Rente ab 64 Jahren sogar ohne Kürzung möglich.

Schätzungen zufolge werden insgesamt rund 25 % der Frauen mit Jahrgang 1958 bis 1966 diesen Ausgleich nutzen.

Variante 2: Modell 800 Millionen

  • Zum Modell der ersten Variante kommt eine Massnahme hinzu, mit der die Renten der Frauen, die bis zum 65. Altersjahr oder länger arbeiten, erhöht werden. Bei der Pensionierung mit 65 oder danach werden die AHV-Renten der Frauen mit einer neuen Rentenformel berechnet. Sie verbessert die Renten, die zwischen der Minimal- und der Maximalrente liegen. Mit 214 Franken pro Monat ist die Rentenverbesserung bei einem Jahreseinkommen von 42 300 Franken am grössten. Im Durchschnitt beträgt die Rentenverbesserung für die Frauen 70 Franken pro Monat.

Schätzungen zufolge werden insgesamt rund 25 % der Frauen mit Jahrgang 1958 bis 1966 den reduzierter Kürzungssatz nutzen, während rund 54 % von der vorteilhafteren Rentenformel profitieren werden.

  • Der Zeitpunkt der Pensionierung wird flexibilisiert: Zwischen 62 und 70 Jahren kann die ganze AHV-Rente oder ein Teil davon bezogen werden. Der minimale Teil beträgt 20 %, der maximale Teil beträgt 80 %.
  • Das Referenzalter 65 sowie die Flexibilisierung zwischen 62 und 70 Jahren werden auch in der beruflichen obligatorischen Vorsorge verankert. 
  • Die Weiterarbeit nach dem Referenzalter wird mit Anreizen gefördert. Kleinere Einkommen sind weiterhin nicht beitragspflichtig. Der monatliche Freibetrag beträgt 1400 Franken. Zudem können mit Beiträgen nach dem Referenzalter die AHV-Rente verbessert und Beitragslücken geschlossen werden. Die in den Ausgleichsmassnahmen vorgesehene neue Rentenformel für Frauen kann auch ein Anreiz zur Weiterarbeit sein.
  • Damit der AHV-Fonds bis zum Jahr 2030 auf rund 100 % einer Jahresausgabe gehalten werden kann, ist eine Zusatzfinanzierung für die AHV notwendig. Ohne Reform beträgt der Finanzierungsbedarf 53 Milliarden Franken. Mit der Erhöhung des Referenzalters um ein Jahr leisten die Frauen daran einen substanziellen Beitrag von 10 Milliarden Franken, davon werden 3,8 Milliarden für die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen gemäss Variante 2 verwendet. Der Bundesrat will den verbleibenden Finanzierungsbedarf mit einer Zusatzfinanzierung decken.

    Die Mehrwertsteuer soll um 1,5 Prozentpunkte erhöht werden. Der Normalsatz wird von 7,7 auf 9,2 % erhöht, der Satz für die Güter des täglichen Bedarfs von 2,5 auf 3,0 %, der Sondersatz für das Tourismusgewerbe von 3,7 auf 4,4 %.

Zeitplan für AHV 21

Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Sie sorgt dafür, dass die ganze Bevölkerung vor existenzieller Not im Alter geschützt ist. Darum muss das Niveau der heutigen Renten erhalten und müssen die künftigen Renten gesichert werden. Die Vorlage zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) sorgt dafür, dass dieses Ziel erreicht werden kann.

Angesichts der Dringlichkeit der Stabilisierung will der Bundesrat dem Parlament die Botschaft für AHV 21 bis im Frühling 2019 unterbreiten.

Es ist notwendig, wieder eine Dynamik mit regelmässigen AHV-Reformen in Gang zu setzen, um die laufenden Herausforderungen an die Versicherung, insbesondere in struktureller Hinsicht, auffangen zu können. Daher muss Mitte des nächsten Jahrzehnts eine nächste Reform ausgelöst werden, die sich über 2030 hinaus, den Zeithorizont von AHV 21, auswirkt.

Einfluss des Entscheides zur Steuerreform 17

Am 7. Juni 2018 hat sich der Ständerat als Erstrat für ein Gesamtkonzept für die Steuerreform 17 ausgesprochen. Dieses sieht einen sozialen Ausgleich der Steuerausfälle in der AHV vor. Rund 2,1 Milliarden Franken würden damit zusätzlich für die Finanzierung der AHV eingesetzt. Somit könnte der Finanzierungsbedarfs der AHV auf 23 Milliarden reduziert werden. Die MWST-Erhöhung zugunsten der AHV würde nicht 1,5, sondern 0,7 Prozentpunkte betragen, um den in der Steuerreform 17 vorgesehenen Mehreinnahmen Rechnung zu tragen – nämlich der Erhöhung der Lohnbeiträge und des Bundesbeitrags sowie der Zuweisung des gesamten Ertrags des MWST-Demografieprozents an die AHV. Die Reform der AHV bliebe in jedem Fall zeitlich dringend und notwendig.


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