RUAG: Bundesrat genehmigt Konzept zur Entflechtung

Bern, 27.06.2018 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 ein Konzept genehmigt, das der bundesnahe Technologie- und Rüstungskonzern RUAG Holding AG zur Entflechtung vorgelegt hat. Unter dem Dach einer neuen Beteiligungsgesellschaft sollen jene Teile, die für die Armee tätig sind, von den übrigen, international ausgerichteten Geschäftsbereichen getrennt werden. Diese Entflechtung erlaubt auch eine Trennung der Finanzflüsse sowie der Informatiksysteme und erhöht damit die Sicherheit. Parallel dazu soll RUAG die Arbeiten an einer Weiterentwicklung des internationalen Geschäftsbereichs fortführen und bis Ende 2018 Optionen für eine (Teil-) Privatisierung prüfen und vorlegen.

Der Bundesrat verfolgt mit diesen Entscheiden das Ziel, die Informatiksicherheit zu erhöhen und eine robuste, transparente und kostenoptimierte Leistungserbringung für die Armee sicherzustellen. RUAG soll ihre heutige gesetzlich verankerte Zweckbestimmung – die Sicherstellung der Ausrüstung der Armee – weiterhin erfüllen und gleichzeitig die Möglichkeit haben, sich in den übrigen Geschäftsgebieten weiterzuentwickeln.

Trennung zwischen MRO Schweiz und RUAG International

Gemäss dem Konzept, das RUAG aufgrund der Bundesratsentscheide vom 21. März 2018 vorgelegt hat, erfolgt die Entflechtung über die Gründung einer neuen Beteiligungsgesellschaft. Unter dem Dach dieser Beteiligungsgesellschaft soll einerseits eine neue Gesellschaft «MRO Holding» bzw. deren Tochterfirma «MRO Schweiz» für die Leistungen für die Schweizer Armee zuständig sein. Dabei geht es in erster Linie um Wartung, Reparatur und Überholung (MRO, englisch Maintenance, Repair und Overhaul), welche RUAG bisher als Materialkompetenzzentrum erbracht hat, sowie um Systeminstandhaltung einsatzrelevanter Systeme wie zum Beispiel den F/A-18 HORNET. Die MRO Schweiz nimmt somit im Wesentlichen Tätigkeiten wahr, die heute bei RUAG Defence und RUAG Aviation angegliedert sind.

Andererseits sollen, ebenfalls unter dem Dach der neuen Beteiligungsgesellschaft, in der zukünftigen RUAG International die wehrtechnischen Bereiche zusammengefasst werden, welche Leistungen am Markt anbieten bzw. wesentliche Drittgeschäfte tätigen und damit neben der Schweizer Armee weitere Kunden haben. Zudem fallen unter RUAG International auch alle nicht sicherheitsrelevanten Bereiche, insbesondere RUAG Space, RUAG Aerostructures, RUAG Ammotec und Cyber.

Mit dieser Entflechtung sollen gemäss Auftrag des Bundesrates die Transparenz sowie die Informatiksicherheit erhöht werden. Insbesondere müssen die Informatiksysteme der MRO Schweiz den Sicherheitsstandards der Armee genügen, weil deren Leistungen für Einsätze der Armee in allen Bedrohungslagen zwingend erforderlich sind. Die gemäss einer ersten Schätzung anfallenden Kosten der Entflechtung von 60 bis 70 Millionen Franken werden von RUAG getragen. Im Vordergrund stehen zwei technische Varianten für die Entflechtung der Informatik, wobei der Entscheid durch den Steuerungsausschuss (bestehend aus Vertretern von RUAG, VBS und EFD) bis Ende Sommer gefällt werden soll.

Corporate Governance: Stärkere Rolle des Alleinaktionärs Bund

Dabei begrüsst der Bundesrat den Vorschlag der RUAG, dass im Verwaltungsrat der MRO Schweiz und der MRO Holding auch ein Vertreter des VBS Einsitz nehmen soll. Die Unternehmung könnte damit unmittelbar vom Know-how des VBS profitieren und sich gezielter nach den Bedürfnissen der Armee ausrichten. Dies entspricht auch Forderungen von EFK und parlamentarischen Kommissionen nach einer weiteren Verbesserung der Transparenz und einer stärkeren Stellung des Aktionärs Bund.

Gemäss dem Zeitplan der RUAG, den der Bundesrat ebenfalls gutgeheissen hat, ist der operative Start der entflochtenen Unternehmung inkl. der Trennung der Informatiksysteme am 1. Januar 2020 vorgesehen. Der nächste Schritt ist eine Detailplanung zur Umsetzung, die RUAG im Frühling 2019 vorlegen soll.

Optionen für (Teil-)Privatisierung

Parallel dazu laufen Arbeiten an einer Weiterentwicklung der RUAG International. Der Bundesrat kann nachvollziehen, dass aus unternehmerischer Sicht grosse Investitionen zur Entwicklung der Divisionen Space und Aerostructures und des Bereichs Cyber notwendig sind. Solange der Bund Alleinaktionär ist, sind solche Investitionen vorwiegend im Ausland allerdings schwierig zu begründen, da sie keinen hinreichenden Nutzen für die Armee erzielen.

Deshalb erwartet der Bundesrat vom RUAG-Verwaltungsrat, die Arbeiten zur Prüfung von (Teil-)Privatisierungsoptionen von RUAG International anzugehen. Der Verwaltungsrat soll noch im laufenden Jahr erste Varianten vorlegen und dabei Vor- und Nachteile gegenüber dem Status Quo aufzeigen. Dabei soll auch der Verkauf einzelner strategischer Geschäftseinheiten geprüft werden. Nicht in Frage kommt für den Bundesrat eine Privatisierung der Beteiligungsgesellschaft. Der Bundesrat will weiterhin Alleinaktionär dieser Beteiligungsgesellschaft bleiben und damit die fast ausschliesslich für die Armee tätige Geschäftseinheit zu 100 Prozent beherrschen.


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