CO2-Emissionen von Neuwagen – leichte Zunahme im Jahr 2017

Bern, 28.06.2018 - Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen: Bis 2015 hätten so die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden sollen. Nachdem die Schweizer Autoimporteure diesen durchschnittlichen Zielwert in den letzten zwei Jahren nicht erreicht hatten, verfehlten sie ihn mit rund 134.1 g CO2/km auch im Jahr 2017. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen von neuen Personenwagen stiegen 2017 gegenüber 2016 sogar leicht an. Die Überschreitung des Zielwerts wurde mit Sanktionen in der Höhe von rund 2.9 Millionen Franken gebüsst.

Im Vollzugsjahr 2017 wurden rund 316‘000 Personenwagen (PW) auf die Zielerreichung der CO2-Emissionsvorschriften geprüft. Darunter fielen Neufahrzeuge sowie solche, die im Ausland weniger als 6 Monate vor der Verzollung in der Schweiz zum ersten Mal zugelassen wurden. Die zugelassene Flotte setzte sich aus rund 1‘000 PW von Klein- und Privatimporteuren und rund 315‘000 PW von 82 registrierten Grossimporteuren zusammen.

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der 316‘000 Neuwagen lagen 2017 bei rund 134.1 g CO2/km (2016: rund 133.6 g CO2/km). Das seit 2015 für die gesamte Flotte geltende Ziel von 130 g CO2/km wurde somit im Durchschnitt wiederum verfehlt. Ihre individuellen Zielvorgaben haben hingegen nur 23 von 82 registrierten Grossimporteuren überschritten (2016: 19 von 89), die meisten davon um weniger als 4 g/km.

Die CO2-Emissionen der gesamten Neuwagenflotte von rund 134.1 g CO2/km liegen 0.4% höher als im Vorjahr (siehe auch heutige Medienmitteilung zum Treibstoffverbrauch der Neuwagen 2017). Seit 1996, dem Beginn der vom Bundesamt für Energie BFE erfassten Zeitreihe, nahmen die durchschnittlichen CO2-Emissionen von PW erstmals zu. Ein Grund dafür sind die nicht weiter verschärften Vorgaben: Der Zielwert von 130 g/km und der sanktionsrelevante Flottenanteil blieben gegenüber dem Vorjahr gleich. Die nächste Verschärfung der Zielvorgabe tritt per 2020 in Kraft. Bis dahin müssen Importeure ihre durchschnittlichen CO2-Emissionen auf durchschnittlich 95 g CO2/km senken.

Im PW-Markt schwankten die Anteile der Parallel- und Direktimporteure vor bzw. nach Inkrafttreten der CO2-Emissionsvorschriften im Jahr 2012 stark. Seit 2013 liegt der Anteil jedoch konstant bei rund 7% aller Neuzulassungen und damit weiterhin in der gleichen Grössenordnung wie im Jahr 2011 vor der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften. Dieser Trend setzte sich auch im Jahr 2017 fort.

Sanktionssumme und Vollzugsaufwand

Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 2.9 Millionen Franken (2016: 2.4 Mio. Fr.). Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.1 Millionen Franken (2016: 1.3 Mio. Fr.) gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2017 ein Nettoertrag von rund 1.8 Millionen Franken (2016: 1.1 Mio. Fr.), der in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 3‘000 Franken, 2016: 2‘000 Fr.). Der Schweizer Nettoertrag aus dem Vollzugsjahr 2017 von 1.8 Millionen Franken wird dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF als Nachfolgelösung des Infrastrukturfonds zugewiesen.

Die CO2-Emissionsvorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren (50 oder mehr PW-Zulassungen pro Jahr) und Kleinimporteuren (weniger als 50 PW-Zulassungen pro Jahr). Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren, gelten ebenfalls als Kleinimporteure. Bei Kleinimporteuren wird aufgrund des einzelnen Fahrzeugs geprüft, ob eine Sanktion geschuldet wird. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Bei den Grossimporteuren muss die zugelassene Flotte im Durchschnitt den flottenspezifischen Zielwert erfüllen, unterschiedlich hohe CO2-Ausstösse verschiedenartiger Fahrzeuge können sich gegenseitig kompensieren. Der Vollzug bei den Grossimporteuren wird vom Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem ASTRA sichergestellt.


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Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 058 462 56 75 / 079 763 86 11



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