Missbrauch mit Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll verhindert werden

Bern, 27.06.2018 - Das Güterkontrollgesetz soll angepasst werden. Der Bundesrat hat am 27. Juni die entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. Die auf vier Jahre befristete Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll ins ordentliche Recht überführt werden.

Der Bundesrat erliess am 13. Mai 2015 gestützt auf die Bundesverfassung die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung. Sie ist auf vier Jahre befristet. Da sich die Verordnung bewährt hat, schlägt der Bundesrat vor, sie ins ordentliche Recht zu überführen. Hierzu ist im Güterkontrollgesetz eine rechtliche Grundlage zu schaffen. Der Bundesrat hat am 27. Juni die entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet.

Es bleibt das Ziel des Bundesrates, Bewilligungen verweigern zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die auszuführenden oder zu vermittelnden Güter zur Repression missbraucht werden. In der Vernehmlassung war diese Zielsetzung von der grossen Mehrheit der interessierten Kreise begrüsst worden.


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