Missbrauch mit Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll verhindert werden
Bern, 27.6.2018 - Das Güterkontrollgesetz soll angepasst werden. Der Bundesrat hat am 27. Juni die entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. Die auf vier Jahre befristete Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung soll ins ordentliche Recht überführt werden.