Fehlende gesetzliche Grundlage erschwert den Wettbewerb beim Telecom-Anschluss

Bern, 22.06.2018 - Da die nötigen gesetzlichen Grundlagen noch fehlen, kann die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) die virtuelle Entbündelung nicht anordnen. Die ComCom musste deshalb ein entsprechendes Gesuch von Sunrise abweisen, obwohl der virtuelle Zugang zum Teilnehmeranschluss den Wettbewerb beleben könnte. Im Rahmen der laufenden FMG-Revision hat das Parlament jedoch die Möglichkeit, die Pflicht zur Gewährung des technologieneutralen und virtuellen Zugangs zum Anschlussnetz einer marktbeherrschenden Betreiberin einzuführen. Damit könnten der Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten für die Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden.

Im Februar 2018 hat Sunrise ein Gesuch um regulierten Zugang zur «virtuell entbündelten Anschlussleitung» (Virtual Unbundled Local Access; VULA) eingereicht. VULA ist eine Alternative zur physischen Entbündelung und ähnelt einem Bitstream-Angebot. Mit VULA kann auch auf einer hybriden Anschlussleitung (bestehend aus Glasfaser und Kupferkabel) eine durchgängige, breitbandige Datenverbindung von der Ortszentrale bis zur Kundschaft bereitgestellt werden.

Die ComCom hat dieses Gesuch von Sunrise nun abgewiesen, da im heutigen Fernmeldegesetz (FMG) keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Einführung der virtuellen Entbündelung besteht und in der Schweiz nur Kupferkabel reguliert sind (vgl. Entscheid auf der ComCom-Website).

Die bestehenden Instrumente für die Zugangsregulierung im FMG sind aus Sicht der ComCom jedoch nicht mehr zeitgemäss, um den Wettbewerb etwa bei hybriden Anschlüssen, die aus Glasfaser und Kupferkabel bestehen, sicherzustellen. Deshalb empfiehlt die ComCom dem Parlament, im Rahmen der laufenden FMG-Revision die Möglichkeit des technologieneutralen und virtuellen Zugangs zum Teilnehmeranschluss zum Anschlussnetz einer marktbeherrschenden Betreiberin einzuführen.

Entbündelung ausschliesslich der Kupferkabel ist heute überholt
Swisscom verlegt heute vielerorts Glasfaser bis in die Nähe der Häuser. Die alten Kupferkabel werden nur noch auf den letzten 50-200m bis zu den Wohnungen genutzt. Dank neuer Übertragungsverfahren (z.B. Vectoring oder G.fast) kann Swisscom auf den verbleibenden kurzen Kupferleitungen jedoch hohe Bandbreiten erzielen und ihrer Kundschaft anbieten.

Das Nachsehen haben die Wettbewerberinnen, die in die physische Entbündelung der Kupferleitung investiert haben: Wegen einseitiger Auflagen von Swisscom (eingeschränkte Frequenznutzung auf Kupferkabel, keine freie Wahl der Technologie) können bei der physischen Entbündelung von Anschlussleitungen keine konkurrenzfähigen Angebote mehr gemacht werden. Wenn der Netzbetreiber selbst Vectoring einsetzt, so kann auf der entbündelten Leitung bloss langsames ADSL genutzt werden. Um den Kunden konkurrenzfähige Angebote machen zu können, sind die alternativen Anbieterinnen somit gezwungen, bei Swisscom ein kommerzielles Breitband-Angebot (BBCS) zu beziehen.


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