Lohnsystem der Bundesverwaltung: Massnahmen für ein konsistentes Einreihungsgefüge

Bern, 20.06.2018 - An seiner Sitzung vom 20. Juni 2018 hat der Bundesrat für das Lohnsystem der Bundesverwaltung Massnahmen für ein konsistentes Einreihungsgefüge beschlossen. Die Massnahmen sollen sicherstellen, dass vergleichbare Stellen über die gesamte Bundesverwaltung der gleichen Lohnklasse zugewiesen werden. Die Massnahmen treten nach der Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen am 1. Januar 2019 in Kraft.

Ein externer Expertenbericht hat im Jahr 2016 dem Lohnsystem der Bundesverwaltung ein gutes Zeugnis ausgestellt und es mit Blick auf die hoheitlichen Aufgaben als zweckmässig beurteilt. Mit den vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen für ein konsistentes Einreihungsgefüge soll nun sichergestellt werden, dass vergleichbare Stellen über die gesamte Bundesverwaltung der gleichen Lohnklasse zugewiesen werden.

Mit einem Koordinationsgremium für Bewertungsfragen, in dem die Bundeskanzlei und die Departemente vertreten sind, und der Rezentralisierung der Bewertungskompetenzen bis zur Lohnklasse 31 auf Stufe Departement soll die Qualität der Bewertungsentscheide verbessert werden. Die Stellenprofile des Referenzfunktionenkatalogs bilden die zentralen Richtgrössen des Einreihungsgefüges. Sie sollen aktualisiert und erweitert werden. Die damit verbundenen Einreihungshöchstwerte sind neu verbindlich.

Die erforderlichen Anpassungen der Rechtgrundlagen werden dem Bundesrat in der zweiten Jahreshälfte zum Entscheid unterbreitet.


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