Der Bundesrat bewilligt E-Voting im Kanton Thurgau für die Jahre 2018-2020
Bern, 20.6.2018 - An seiner Sitzung vom 20. Juni 2018 hat der Bundesrat dem Gesuch des Kantons Thurgau stattgegeben, die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen anzubieten. Die Bewilligung gilt ab dem Urnengang vom 23. September 2018 und bis zu einer allfälligen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020. Vor jedem Urnengang wird die Bundeskanzlei prüfen, ob die Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgaben im gesuchstellenden Kanton erfüllt sind und entsprechend eine Zulassung erteilen.