Polizeikooperation mit Bulgarien verstärken: Botschaft ans Parlament

Bern, 20.06.2018 - Der Bundesrat will die Polizeizusammenarbeit mit Bulgarien verstärken. Er hat an seiner Sitzung vom 20. Juni 2018 die Botschaft zur Genehmigung des Polizeikooperationsabkommens zwischen der Schweiz und Bulgarien verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Der Vertrag mit Bulgarien ergänzt das bilaterale Vertragsnetz der Schweizer Polizei mit den Staaten in Südosteuropa.

Bulgarien gehört zu den hauptsächlichen Herkunftsländern von Frauen, die sich in der Schweiz prostituieren und dabei Opfer von Menschenhandel werden können. Gruppierungen und Einzeltäter, die Opfer aus Bulgarien ausbeuten, stehen im Fokus verschiedener polizeilicher Ermittlungsverfahren. Bulgarische Staatsangehörige sind in den letzten Jahren auch bei Einbruchs- und Ladendiebstählen in der Schweiz in Erscheinung getreten. Einzeltäter und Gruppierungen aus Bulgarien sind auch im Schlepperwesen und in der organisierten Kriminalität tätig.

Aufgrund dieser Kriminalitätsbezüge will der Bundesrat die Polizeikooperation mit Bulgarien intensivieren. Das Polizeiabkommen soll den polizeilichen Informationsaustausch beschleunigen und die Ermittlungsarbeit stärken. Die vollständige Einbindung des EU-Mitgliedstaates Bulgarien in die Schengener Zusammenarbeit ist bis heute noch nicht vollzogen. Auch vor diesem Hintergrund schliesst das neue Abkommen eine Lücke in der Polizeikooperation mit Bulgarien.

Die Schweiz hat bereits ähnliche Abkommen mit Montenegro, Rumänien, Kosovo, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien abgeschlossen. Der Vertrag mit Bulgarien soll dieses Vertragsnetz mit den Staaten in Südosteuropa ergänzen.


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