Lex Koller: Bundesrat verzichtet nach Vernehmlassung auf Revision
Bern, 20.06.2018 - Der Bundesrat verzichtet auf eine Revision der Lex Koller, also des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Er hat diesen Entscheid in seiner Sitzung vom 20. Juni 2018 gefällt. Er zieht damit die Konsequenz aus der Vernehmlassung, in der die Revision grossmehrheitlich abgelehnt wurde.
Die Mehrheit der interessierten Organisationen, Parteien und Kantone lehnt die vorgeschlagenen Änderungen ebenso ab wie die erweiterten Bewilligungspflichten betreffend Gewerbe-Immobilien sowie Wohnimmobiliengesellschaften, die der Bundesrat zur Diskussion gestellt hatte. Sie sehen derzeit keinen Handlungsbedarf. Der Bundesrat verzichtet deshalb auf die Revision.
Die Lex Koller war 1985 in Kraft getreten. Sie beschränkt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Der Bundesrat hatte mit der Revisionsvorlage unter anderem ein Postulat aus dem Parlament (11.3200 Hodgers) umsetzen wollen. Gleichzeitig wollte er das Gesetz den heutigen Gegebenheiten anpassen, Lücken schliessen, den Vollzug verbessern und den administrativen Aufwand für die Behörden verringern.
Die Frage, ob der Erwerb von Beteiligungen an inländischen Unternehmen durch Personen im Ausland in der Zukunft gewissen Kontrollen zu unterstellen ist, soll im Rahmen zweier Postulate (18.3233 Stöckli und 18.3376 Bischof) geprüft werden.
Adresse für Rückfragen
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Dokumente
Links
- Postulat 18.3376 Bischof: "Ausländische Firmenübernahmen in der Schweiz: Ist die heutige Schrankenlosigkeit noch haltbar?"
- Postulat 18.3233 Stöckli: "Investitionsprüfung bei ausländischen Investitionen"
- Parlamentarische Initiative 16.498 Badran: "Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller"
Herausgeber
Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Bundesamt für Justiz
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