Berufliche Vorsorge: BSV hebt die BVG-Sammelstiftung "First Swiss Pension Fund" auf

Bern, 05.09.2006 - Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 1. September die BVG-Sammelstiftung "First Swiss Pension Fund" per Verfügung aufgehoben und zwei Liquidatoren eingesetzt. Die Sammelstiftung war trotz wiederholter Mahnung nicht in der Lage einen Nachweis über das Vorsorgevermögen von rund Fr. 38 Millionen vorzulegen. Seit dem 17. August ist eine Strafuntersuchung im Gange. Für 726 der 744 Versicherten deckt der Sicherheitsfonds BVG die Vorsorgeansprüche vollumfänglich ab. 18 Versicherte mit einem Lohn über Fr. 116'100.- könnten einen verhältnismässig geringen Schaden erleiden.

Die BVG-Sammelstiftung "First Swiss Pension Fund" hat Ende 2003 als halbautonome Vorsorgeeinrichtung ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Die Risiken Invalidität und Tod hat sie bei einer Versicherungsgesellschaft rückversichert. Die Pensionskasse verwaltet selber das Alterssparguthaben der Versicherten. Per Ende 2005 wurde das Vorsorgevermögen von der Sammelstiftung mit rund Fr. 38 Millionen angegeben. Trotz mehrfacher Aufforderungen und Mahnungen war die Stiftung nicht in der Lage dem BSV als Aufsichtsbehörde fristgerecht einen Vermögensnachweis zu erbringen und eine von der Revisionsstelle bestätigte Jahresrechnung vorzulegen.

Vor diesem Hintergrund hat das BSV am 2. August 2006 den amtierenden Stiftungsrat per Verfügung suspendiert und zwei interimistische Stiftungsräte eingesetzt. Aufgrund der Erkenntnisse der interimistischen Stiftungsleitung beträgt am 31. August 2006 das nachweislich vorhandene Vermögen rund Fr. 4,5 Millionen. Der Verbleib der fehlenden Mittel von gut Fr. 33 Mio. ist derzeit unklar. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Sammelstiftung rechtzeitig über ausreichende Mittel zur Fortführung ihrer Tätigkeit verfügen wird, ist als ausserordentlich gering zu beurteilen. Die Stiftung ist nicht mehr in der Lage ihre Tätigkeit gesetzes- und zweckkonform auszuüben. Aus diesem Grund hat das BSV die Stiftung mit einer Verfügung am 1. September 2006 aufgehoben und den suspendierten Stiftungsrat abgesetzt. Seit dem 17. August 2006 ist eine Strafuntersuchung im Gang.

726 der 744 Versicherten werden mit Sicherheit keinen Schaden erleiden. Der Sicherheitsfonds BVG deckt die Vorsorgeansprüche der Versicherten bis zum maximalen Lohn von Fr. 116'100.- vollumfänglich ab. 18 Versicherte mit einem höheren Lohn könnten in einem verhältnismässig geringen Umfang Einbussen erleiden, sofern keine zusätzlichen Mittel gefunden werden. Diese Versicherten werden von den Liquidatoren persönlich informiert. Die übrigen Betroffenen werden von den Vorsorgewerken der 81 angeschlossenen Arbeitgeber - ausnahmslos KMU - informiert.

Die Geschäfte der Stiftung werden in der Übergangszeit bis zum Abschluss der Liquidation von den eingesetzten Liquidatoren in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsfonds BVG geführt. Ziel ist eine rasche Abwicklung: Für die angeschlossenen Unternehmen bedeutet dies konkret, dass sie sich bereits per 1. Januar 2007 einer anderen Vorsorgeeinrichtung anschliessen müssen.

Hinweis an die Medienschaffenden: Der "First Swiss Pension Fund" steht weder in seiner Eigenschaft als Stiftung noch in personeller Hinsicht im Zusammenhang mit der in vergangen Tagen in den Medien diskutierten Bank "Swissfirst"!


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Isabelle Amschwand-Pilloud
Aufsicht Berufliche Vorsorge, BSV



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