Bundesrat legt Leitlinien der Agrarpolitik ab 2022 fest

Bern, 15.06.2018 - Der Bundesrat will die Agrarpolitik ab 2022 in den Bereichen Markt, Betrieb und Um-welt weiterentwickeln. Die Leitlinien dazu hat er an einer Aussprache in seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 festgelegt. Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen sollen so an-gepasst werden, dass die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zukünftige Chancen eigenständiger und unternehmerischer nutzen kann. Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, die Landwirtschaft auch ab 2022 in der heutigen Grössenord-nung finanziell zu unterstützen. Die grenzüberschreitende Vernetzung der Märkte soll nicht im Rahmen der AP22+ behandelt werden, sondern separat bei neuen oder wei-terentwickelten Handelsabkommen.

Der Bundesrat will mit der AP22+ dem Grundsatz «Mehr Verantwortung, Vertrauen, Vereinfachung» folgen. Er beabsichtigt, die Agrarpolitik in den Bereichen Markt, Betrieb und Umwelt weiterzuentwickeln.

  • Im Bereich Betrieb sollen der unternehmerische Handlungsspielraum vergrössert, die agrarpolitischen Massnahmen vereinfacht und der administrative Aufwand reduziert werden. Dabei sollen Chancen genutzt werden, die sich durch die Digitalisierung eröffnen.
  • Im Bereich Markt soll die Wertschöpfung durch eine konsequentere Auslobung der Qualitätsmerkmale (Differenzierung) erhöht werden. Dafür soll die landwirtschaftliche Stützung verstärkt auf die Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Der Abbau der Massnahmen, welche die Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf den Markt behindern, wird zur Diskussion gestellt.
  • Im Bereich Umwelt und natürliche Ressourcen stehen die ressourceneffiziente Erbringung von Ökosystemleistungen und die Nutzung neuer Produktionsformen und Technologien zur Verringerung der Umweltbelastung (Reduktion ökologischer Fussabdruck) im Fokus. Hierfür wird eine Weiterentwicklung des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) und eine Anpassung der Direktzahlungen notwendig sein.

Der Bundesrat hat auch die finanziellen Rahmenbedingungen für die AP22+ diskutiert. Unter Vorbehalt der Beschlüsse des Bundesrats zur Legislaturplanung 2019-2023 beabsichtigt er, dem Parlament landwirtschaftliche Zahlungsrahmen für die Jahre 2022 bis 2025 in der Grössenordnung der laufenden Zahlungsrahmen zu beantragen.

Die AP22+ ist die instrumentelle Umsetzung der Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik, mit welcher der Bundesrat im November 2017 verschiedene Szenarien vorgelegt hatte. Die Gesamtschau enthielt eine Strategie mit zwei Komponenten:

  • Die erste Komponente umfasste die agrarpolitischen Massnahmen, die im Rahmen der AP22+ im Inland umgesetzt werden sollen. Diese fliessen nun direkt in die AP22+ ein.
  • Die zweite Komponente betraf die grenzüberschreitende Vernetzung der Märkte. Eine klare Mehrheit des Nationalrats hatte in der Debatte vom 4. Juni zur Gesamtschau betont, dass Freihandelsabkommen im gesamtwirtschaftlichen Interesse möglich sein müssen. Der aussenwirtschaftliche Aspekt sei jedoch nicht in der AP22+ zu behandeln. Diesem Anliegen des Nationalrats kommt der Bundesrat entgegen, indem er dem Parlament die AP22+ und allfällige neue oder weiterentwickelte Handelsabkommen separat unterbreiten wird.

Auf der Basis der am 4. Juni 2018 geführten Debatte im Nationalrat wird der Bundesrat die Anliegen des Nationalrats zudem in einem Zusatzbericht zur Gesamtschau behandeln.

Das WBF wird basierend auf den Ergebnissen der Aussprache des Bundesrats eine Vernehmlassungsvorlage zur AP22+ ausarbeiten. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich im Herbst 2018 eröffnet.


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