Erster Austausch länderbezogener Berichte von grossen multinationalen Unternehmen

Bern, 18.06.2018 - Ende Juni verschickt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen an 35 Partnerstaaten. Der Versand erfolgt im Rahmen des sogenannten Country-by-Country-Reportings.

Insgesamt 109 Berichte sendet die ESTV bis Ende Juni an total 35 Staaten. Die länderbezogenen Berichte enthalten unter anderem Angaben über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in verschiedenen Ländern. Der Inhalt ist vertraulich und untersteht dem Spezialitätsprinzip.

Dieser erste Austausch zur Steuerperiode 2016 erfolgt freiwillig auf Antrag des jeweiligen Unternehmens. Obligatorisch wird die Einreichung der Berichte ab der Steuerperiode 2018. Der Umfang und die Durchführung des Austauschs basiert auf der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung), der sich bisher 69 Staaten angeschlossen haben. Ob die ESTV ihrerseits im jetzigen Zeitpunkt länderbezogene Berichte von Konzernen mit Sitz in den Partnerstaaten erhalten wird, ist noch nicht bekannt. Spätestens ab der Steuerperiode 2018 wird die ESTV auch Berichte aus dem Ausland erhalten.

Unter Umständen sind Unternehmen im Ausland verpflichtet, solche Berichte einzureichen. Einzelne Unternehmen kommen deshalb der Berichtspflicht freiwillig in der Schweiz nach. So finden die Garantien gemäss ALBA-Vereinbarung Anwendung.

Der automatische Austausch länderbezogener Berichte dient der Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) und stellt den Mindeststandard der G20- und der OECD-Staaten dar.


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Patrick Teuscher, Leiter Kommunikation/ Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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