Höhere Alterslimite für verkehrsmedizinische Untersuchung gilt ab 1. Januar 2019

Bern, 15.06.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 die Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Ab 1. Januar 2019 müssen sich Seniorinnen und Senioren erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Der Vollzug der neuen Regelung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Analog dazu erhöht der Bundesrat auch die Alterslimite für kantonal anerkannte Ärztinnen und Ärzte, die verkehrsmedizinische Untersuchungen durchführen, von 70 auf 75 Jahre. Diese Erhöhung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2019.

Der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) hat den Auftrag, mit Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen dafür zu sorgen, dass sich Seniorinnen und Senioren auch nach Erhöhung der Alterslimite spätestens im Alter von 70 Jahren mit ihrer Fahreignung befassen.  

Bis Ende Jahr muss nun noch das Informatiksystem auf Bundesebene angepasst werden, weil die Aufgebote zur Untersuchung zum grössten Teil automatisiert ablaufen.


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