33. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz‒EU

Bern, 12.06.2018 - Zur Berücksichtigung der Entwicklung bei den technischen Vorschriften im Strassenverkehr und der Interoperabilität im Schienenverkehr wurde der Anhang 1 des Landverkehrsabkommens geändert. Die Schweiz und die Europäischen Union (EU) haben diese Fortschreibung am Dienstag anlässlich des 33. Treffens des Gemischten Landverkehrsausschusses in Bern verabschiedet.

Anhang 1 des Landverkehrsabkommens sieht die Übernahme von einschlägigen EU-Rechtsbestimmungen vor, sobald in der Schweiz gleichwertige Rechtsvorschriften in Kraft sind. Diese Voraussetzung ist durch die Anpassung mehrerer Verordnungen des Bundes inzwischen erfüllt. Die Delegationen der Schweiz und der EU haben deshalb einen Beschluss unterzeichnet, mit dem eine Reihe von Richtlinien, Verordnungen und Beschlüssen in den Anhang 1 des Landverkehrsabkommens überführt werden können (1).

Die Rechtsakte betreffen insbesondere Verstösse, die zu einem Entzug der Zulassung als Strassenverkehrsunternehmen führen, die Information der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der in den Unternehmen und während der Fahrt durchgeführten Kontrollen und die Lärmemissionen von Fahrzeugen. Im Schienenverkehr regeln die neuen Bestimmungen unter anderem die Sprachkenntnisse des Lokomotivfahrpersonals in den Grenzgebieten und die Konformitätsbewertung des Rollmaterials durch eine anerkannte Stelle. Die Harmonisierung der schweizerischen Vorschriften mit dem EU-Recht im Strassen- und Schienenverkehr ist eine wichtige Voraussetzung für eine abgestimmte Verkehrspolitik und für die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.

Im Weiteren informierten sich die Delegierten der Schweiz und der EU gegenseitig über die jüngsten Entwicklungen bei der Schienen- und Strassenverkehrspolitik in ihren jeweiligen Gebieten. Die Delegierten der EU stellten das «Mobilitätspaket» vor, mit dem der Strassenverkehr sicherer und dank weniger Emissionen sauberer werden soll. Angesprochen wurden auch die jüngsten Entwicklungen im Bereich des Personenverkehrs auf der Schiene und bei der Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI), die derzeit im schweizerischen Parlament beraten wird und die die Passagierrechte und die Einrichtung einer neuen unabhängigen Trassenvergabestelle regelt.

Die Schweizer Delegation an diesem 33. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses wurde vom Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler, angeführt. Die EU-Delegation stand unter der Leitung von Elisabeth Werner, Direktorin für Landverkehr bei der Europäischen Kommission. Das 34. Treffen des Gemischten Ausschusses ist im Dezember 2018 in Bern vorgesehen.


(1) Strassenverkehr: Richtlinien 2014/45/EU und (EU) 2018/217, Verordnungen (EU) 2016/403, (EG) 661/2009 und (EU) Nr. 540/2014, Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1013. Schienenverkehr: Richtlinie (EU) 2016/882, Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 402/2013 und (EU) 2015/1136, Entscheidung 2009/965/EG und Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2299.


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