Gleichstellung im Sozialversicherungsrecht

Bern, 07.06.2018 - Am 14. Juni 2018, am Jahrestag des Frauenstreiks von 1991, führt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Zusammenarbeit mit der Universität Luzern eine juristische Fachtagung zum Thema «Gleichstellungsrechtliche Fragen im Sozialversicherungsrecht» durch.

Eigentlich ist das Sozialversicherungsrecht geschlechtsneutral, in der Realität öffnet sich aber ein geschlechtsspezifischer Graben. Die Renten der Frauen sind im Durchschnitt 37% tiefer als die der Männer. Während in der AHV ein Rentengefälle von 3% besteht, klafft in der beruflichen Vorsorge mit über 60% eine riesige Lücke. Die mangelnde Gleichstellung im Erwerbsleben wirkt sich direkt auf die Altersvorsorge aus.

Die vom Luzerner Zentrum für Sozialversicherungsrecht (LuZeSo) der Universität Luzern organisierte Tagung widmet sich aktuellen Themen wie der Neuauflage der Rentenreform, der Volksinitiative für einen Vaterschaftsurlaub und der Revision des Gleichstellungsgesetzes, die derzeit im Parlament diskutiert wird. Darüber hinaus widmet sich die Tagung den sozialversicherungsrechtlichen Fallstricken bei Änderungen des Erwerbspensums, der Invaliditätsbemessung bei Teilerwerbstätigen und dem Versicherungsschutz während Schwangerschaft und Mutterschaft.

Medienschaffende sind eingeladen, die Tagung zu besuchen. Eine Dokumentation wird vor Ort abgebeben. Die Unterlagen können unter Berücksichtigung der Sperrfrist im Vorfeld beim EBG bestellt werden. Ein spezieller Medienanlass wird nicht durchgeführt. Auf Wunsch vermittelt das EBG Medienschaffenden jedoch gerne eine Interviewpartnerin oder einen Interviewpartner. Bitte melden Sie sich unter der angegebenen Kontaktadresse bis spätestens am 12.06.2018 an.

Datum: Donnerstag, 14. Juni 2018
Zeit: 9.15 bis 17.15 Uhr
Ort: Universität Luzern, Frohburgstrasse 3, 6002 Luzern


Adresse für Rückfragen

Sabine Baumgartner, Beauftragte Öffentlichkeitsarbeit EBG
+41 58 46 329 31
sabine.baumgartner@ebg.admin.ch



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