Kontrollen im gesetzlichen Messwesen

Bern-Wabern, 07.06.2018 - Gegen 134 000 Messmittel wurden im letzten Jahr bei den Kontrollen für den Vollzug des Messgesetzes geprüft und geeicht, weitere 936 000 statistisch überwacht. Bei den nachträglichen Kontrollen lag ein Schwerpunkt auf Kontrollen von Kassensystemen mit angehängter Waage. Genauere Angaben finden sich im Jahresbericht 2017 über den Vollzug des Messgesetzes.

Mengenangaben im Handel sollen stimmen. Genauso sollen wir uns darauf verlassen können, dass die im Dienste der Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt notwendigen Messungen korrekt und zuverlässig durchgeführt werden. Um dies sicherzustellen, prüfen und eichen die zuständigen Behörden die in diesen Bereichen eingesetzten Messmittel. Dazu gehören beispielsweise Waagen im Detailhandel, Tanksäulen und Elektrizitätszähler.

Die Oberaufsicht über den Vollzug des Messgesetzes nimmt das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) wahr. Am Vollzug beteiligt sind neben dem METAS die kantonalen Aufsichtsbehörden, die kantonalen Eichämter sowie die vom METAS ermächtigten Eichstellen. Im letzten Jahr prüften und eichten all diese Beteiligten rund 134 000 Messmittel. Zudem wurden im Rahmen der statistischen Überwachung 936 000 Elektrizitätszähler überprüft. Mit Stichproben kontrolliert wurde weiter, ob die Mengenangaben auf abgepackten Waren korrekt angegeben sind.

Detaillierte Informationen zu den Eichungen, Prüfungen sowie weiteren Kontrollen im Messwesen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein enthält der Jahresbericht 2017 über den Vollzug des Messgesetzes.

Kassensysteme in Verkehr bringen

Zusätzlich zu den Eichungen, die regelmässig vorgenommen werden müssen, werden im Rahmen der Marktüberwachung weitere, auf einzelne Schwerpunkte ausgerichtete Kontrollen durchgeführt. Im Berichtsjahr wurden Bauarten von Tanksäulen und insbesondere das Inverkehrbringen von Kassensystemen mit angehängter Waage kontrolliert. Solche Kassensysteme (auch POS-Systeme genannt) sind in Lebensmitteldiscountern und in Restaurants und Kantinen oft im Einsatz. Durch die kantonalen Vollzugsbehörden wurden 256 installierte Kassensysteme auf Einhaltung der Vorgaben bei der Inverkehrbringung überprüft. Dabei zeigte sich, dass die formalen Vorgaben vielfach nicht eingehalten werden. Beispielsweise waren bei 177 der 256 untersuchten Kassensysteme die Dokumente für das Inverkehrbringen nicht vorhanden oder bei 157 Kassensystemen die Informationen auf den Kennzeichnungsschildern nicht vollständig. Alle überprüften Vertreiber solcher Systeme wurden angeschrieben und auf die gesetzlichen Grundlagen und die Mängel beim Inverkehrbringen hingewiesen. Die kantonalen Vollzugsbehörden werden im Rahmen der regelmässigen Nacheichungen prüfen, ob die Anforderungen in Zukunft besser eingehalten werden.


Adresse für Rückfragen

Peter Biedermann, Aufsicht und nachträgliche Kontrolle, Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS, T +41 58 387 01 11



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