Roma in der Schweiz: Bestandteil der Gesellschaft, aber keine nationale Minderheit

Bern, 01.06.2018 - Der Bundesrat hat am 1. Juni 2018 den Antrag zweier Organisationen auf Anerkennung der Schweizer Roma als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten geprüft. Er kommt zum Schluss, dass die Kriterien für eine solche Anerkennung nicht erfüllt sind. Der Bundesrat betont jedoch, dass die Roma Bestandteil der Schweizer Gesellschaft sind. Wichtig ist ihm zudem, die Roma vor Rassismus und Diskriminierung zu schützen.

Zwei Schweizer Roma-Organisationen haben einen Antrag auf Anerkennung der Schweizer Roma als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten eingereicht.

Dieser Antrag auf Anerkennung ist der erste seit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens durch die Schweiz im Jahre 1998, als die landessprachlichen Minderheiten, die Mitglieder der jüdischen Gemeinde sowie die Schweizer Jenischen und Sinti/Manouches als nationale Minderheiten anerkannt wurden.

Damit eine Gemeinschaft als nationale Minderheit anerkannt werden kann, muss sie die verschiedenen Kriterien der auslegenden Erklärung erfüllen, die die Schweiz bei der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens abgegeben hat:

«In der Schweiz sind nationale Minderheiten im Sinne des Rahmenübereinkommens die Gruppen von Personen, die dem Rest der Bevölkerung des Landes oder eines Kantons zahlenmässig unterlegen sind, die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen, seit langem bestehende, feste und dauerhafte Bindungen zur Schweiz pflegen und von dem Willen beseelt sind, zusammen das zu bewahren, was ihre gemeinsame Identität ausmacht, insbesondere ihre Kultur, ihre Traditionen, ihre Religion oder ihre Sprache.»

Der Bundesrat hat geprüft, ob die Schweizer Roma diese verschiedenen Kriterien erfüllen. Letztere sind kumulativ, d. h. sie müssen alle erfüllt sein, damit eine Gruppe als nationale Minderheit anerkannt werden kann. Dabei wurde festgestellt, dass sowohl das Kriterium der Schweizer Staatsangehörigkeit als das Kriterium des Willens, die gemeinsame Identität zu bewahren, nicht genügend belegt sind. Zudem ist das Kriterium der seit langem bestehenden Bindungen zur Schweiz nicht erfüllt.

Die Roma sind Bestandteil der Schweizer Gesellschaft

Der Bundesrat betont, dass die Roma unabhängig von der Frage der Anerkennung als nationale Minderheit ein anerkannter Bestandteil der Schweizer Gesellschaft sind. Diesbezüglich hat der Bund in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen getroffen. So sind die Roma in der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) vertreten, sie haben an der Arbeitsgruppe «Verbesserung der Bedingungen für die fahrende Lebensweise und zur Förderung der Kultur von Jenischen, Sinti und Roma» teilgenommen und werden Teil des einschlägigen Aktionsplans des Bundes sein.

Ausserdem finanziert die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) regelmässig Projekte der Roma und für Roma, um die Öffentlichkeit für ihre Situation zu sensibilisieren. Auch das Bundesamt für Kultur unterstützt Projekte zugunsten der Roma in den Bereichen Kultur und Mediation.

Die Schweizer Roma haben die gleichen Rechte wie die anderen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, namentlich das Recht, die eigene Kultur zu pflegen und die eigene Sprache zu sprechen. Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Bundesrat sein Engagement und die Verpflichtung der Schweizer Behörden, Rassismus und negative Stereotypen zu bekämpfen und die Roma vor Diskriminierung zu schützen.


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