Dritter Bericht zum Beschaffungswesen

Bern, 17.05.2018 - Im Jahr 2017 hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) 3042 Beschaffungen mit einem Gesamtwert von über 1,4 Milliarden Franken getätigt. Wie bereits in den Vorjahren hat es dabei betragsmässig den grössten Teil der Beschaffungen, 79% der Mittel, im Wettbewerb vergeben. Dies zeigt der dritte Bericht zum Beschaffungswesen auf.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat seinen dritten Bericht zum Beschaffungswesen veröffentlicht. Dieser gibt Auskunft über die im Jahr 2017 beschafften Planungs- und Projektierungsleistungen im Bauwesen, Bauherrenunterstützungsleistungen, Bauarbeiten, Signalisationen oder Informatikleistungen. Mit den jährlichen Berichten zum Beschaffungswesen will das ASTRA Transparenz bei den Beschaffungen schaffen.

Im Jahr 2017 hat das ASTRA insgesamt 3042 Beschaffungen (2016: 3063 Beschaffungen) mit einem Gesamtwert von über 1,4 Milliarden Franken (2016: 1,5 Milliarden Franken) getätigt. Dabei wurden mit über 1‘500 verschiedenen Firmen Verträge abgeschlossen, davon rund 200 Arbeitsgemeinschaften (ARGEs) und Ingenieurgemeinschaften (INGEs). Die Spanne reicht von der international tätigen Bauunternehmung bis zum Einpersonen-Betrieb aus der IT-Branche. Nicht berücksichtigt in diesen Zahlen sind Beschaffungen von Dritten, namentlich für den Betrieb der Nationalstrassen durch die Gebietseinheiten sowie für die Netzfertigstellung, bei welcher in der Regel kantonales Beschaffungsrecht zur Anwendung kommt.

Eine Auswertung der Zuschläge nach Kantonen zeigt, dass Auftragnehmer aus allen Landes-gegenden von Aufträgen des ASTRA profitieren. Betragsmässig gingen am meisten Zuschläge in die Kantone Zürich, Bern, Tessin und Fribourg. Lediglich 18,8 Mio. Franken, d.h. gut ein Prozent der Vergabesumme, gingen an ausländische Auftragnehmer, obwohl die offenen Ausschreibungen auch ausländischen Firmen offen stehen. Neu werden im Bericht erstmals die grössten Zuschläge für Werk- und Planerverträge im Nationalstrassenbereich aufgeführt.

Die Vergaben richteten sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Wann welches Verfahren zur Anwendung kommt, ist gesetzlich mittels sogenannter Schwellenwerte geregelt.

  • Beim offenen Verfahren („WTO-Verfahren“, ab 230 000 Franken) wird der Auftrag öffentlich auf www.simap.ch ausgeschrieben und alle Anbieter können sich bewerben. 2017 hat das ASTRA Aufträge im Wert von über einer Milliarden Franken im offenen Verfahren vergeben, was 75 Prozent des Gesamtbetrags und 12 Prozent der Anzahl Aufträge entspricht. Damit nahm der Anteil der offenen Verfahren gegenüber 2016 leicht um rund ein Prozent zu.
  • Beim Einladungsverfahren (ab 50 000 Franken bei Lieferungen sowie ab 150 000 Franken bei Dienstleistungen und Bauleistungen) bei werden mindestens drei Anbieter zur Einreichung eines Angebots eingeladen. Das ASTRA hat im Jahr 2017 insgesamt 58,1 Millionen Franken (vier Prozent des Gesamtbetrags und vier Prozent der Aufträge) im Einladungsverfahren vergeben.
  • Im freihändigen Verfahren werden die Anbieter ohne Ausschreibung ausgewählt und die Aufträge direkt vergeben. Im Jahr 2017 hat das ASTRA insgesamt 264,9 Millionen Franken freihändig vergeben (19 Prozent des Gesamtbetrags, 82 Prozent der Anzahl Aufträge). Es handelt sich hierbei um Beschaffungen unter 150 000 Franken (Dienst-leistungen und Bauleistungen) beziehungsweise unter 50 000 Franken (Lieferungen). Bei knapp der Hälfte des freihändig vergebenen Volumens handelt es sich um Nach-träge, deren Grundverträge oft im Wettbewerbsverfahren vergeben wurden.

Das ASTRA beschafft Bau- und Dienstleistungen sowie Güter für die Erfüllung seiner Aufgaben. Dazu gehören unter anderem Planungs- und Projektierungsleistungen im Bauwesen, Bauherrenunterstützungsleistungen, Bauarbeiten, Signalisationen oder Informatikleistungen. Die rechtlichen Vorgaben verlangen, dass das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalten muss und nicht zwingend das Billigste.        


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