Ausserordentlicher Sirenentest am Mittwoch, 23. Mai 2018

Bern, 17.05.2018 - Nach dem nur teilweise erfolgreichen Sirenentest vom 7. Februar 2018 hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS dafür gesorgt, dass die Fehler unverzüglich behoben werden. Damit die Funktionsfähigkeit des Alarmierungssystems wieder vollumfänglich nachgewiesen ist, muss auch der Sirenentest wiederholt werden. Aus diesem Grund findet am Mittwoch, 23. Mai 2018 in der ganzen Schweiz ein ausserordentlicher Sirenentest statt.

Die Sirenen zur Alarmierung der Bevölkerung im Falle von Katastrophen und Notlagen sind ein wichtiges Element im Schweizer Bevölkerungsschutz. Nachdem beim gesamtschweizerischen Sirenentest vom 7. Februar 2018 beim zentralen System zur Fernsteuerung der Sirenen eine technische Störung aufgetreten ist, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS zusammen mit dem externen Betreiber unverzüglich Massnahmen ergriffen, um das System wieder stabil und funktionsfähig zu machen. Inzwischen sind alle erforderlichen Massnahmen zur Fehlerbehebung erfolgreich umgesetzt worden. Als Abschluss wird der Sirenentest wie angekündigt wiederholt (siehe Medienmitteilung vom 28. Februar 2018).

Ausserordentlicher Sirenentest: Allgemeiner Alarm und Wasseralarm

Im Rahmen eines ausserordentlichen Sirenentests wird am Mittwoch, 23. Mai 2018 in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen überprüft. Dabei werden die Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Die Gemeinden informieren die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig mit Merkblättern über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten.

Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.


Adresse für Rückfragen

Kurt Münger
Chef Kommunikation BABS
058 462 55 83



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

Bundesamt für Bevölkerungsschutz
http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/

Nationale Alarmzentrale
http://www.naz.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-70787.html