Newsletter Büro für Konsumentenfragen 02/2018

Bern, 16.05.2018 - Anbei erhalten Sie den Newsletter des Büro für Konsumentenfragen.

Produktrückrufe und Sicherheitshinweise

Die Zahl der Produktrückrufe hat in den letzten Jahren zugenommen – auch in der Schweiz.

Der Versicherer Allianz untersuchte mehrere Hundert Produktrückrufe aus 28 Ländern und verschiedenen Branchen zwischen 2012 und 2017. Laut dem Unternehmen sind die Hauptursachen für Rückrufe mangelhafte Produkte oder fehlerhafte Ausführungen, gefolgt von Produktverunreinigungen. Für die Zunahme der Zahl der Rückrufe seien aber auch folgende Faktoren verantwortlich: «Strengere Produktreglementierungen, härtere Strafen, mehr multinational agierende Konzerne und komplexe globale Lieferketten sowie wachsendes Kundenbewusstsein und die Folgen wirtschaftlichen Drucks auf Forschung und Entwicklung und letztlich sogar die Ausbreitung über soziale Medien.»

Auch ein Artikel in verschiedenen Titeln der Tamedia thematisiert die zunehmende Zahl der Produktrückrufe. Vom Journalisten nach den Gründen befragt, nennt das BFK aus seiner Sicht wahrscheinliche Ursachen: Infolge der Zunahme des Wohlstands, der Globalisierung und des Onlinehandels ist die Zahl der verfügbaren und konsumierten Produkte angestiegen. Die Zahl der Rückrufe steige infolge dieser Ausweitung von Produktangebot und Konsum vermutlich. Weitere denkbare Gründe für die steigenden Rückrufzahlen in der Schweiz sind auch eine verstärkte Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung durch die Unternehmen sowie eine vermutete rückläufige Risikobereitschaft in der Bevölkerung.

Nicht nur die Zahl der Produktrückrufe, sondern auch das Bedürfnis der Bevölkerung nach Informationen zu Produktrisiken und  gefahren scheint gestiegen zu sein. Diese Vermutung legt zumindest das wachsende Medieninteresse an diesem Thema aber auch die vermehrte Nutzung unseres Rückruf-Dienstes auf Twitter und Facebook nahe.

Quellen:
Tamedia: z.B. Tagesanzeiger vom 18.4.2018 „Brennende Handys, explodierte Airbags, giftige Erdnüsse“
Allianz: https://www.allianz.com/de/presse/news/geschaeftsfelder/versicherung/171208_Was-kostet-ein-produktrueckruf/

Die aktuellen Produktrückrufe und Sicherheitshinweise für die Schweiz finden Sie auf unserer Website www.konsum.admin.ch und auf den sozialen Medien Twitter und Facebook in drei Amtssprachen:

Twitter
Deutsch: Produktrückruf CH  @rueckruf_ch
Französisch: Rappel de produit CH  @rappel_ch
Italienisch: Richiamo prodotto CH  @richiamo_ch

Facebook
Deutsch: Produktrückrufe Schweiz
Französisch: Rappels de produits Suisse
Italienisch: Richiami di prodotti Svizzera

Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat ihrem Rat am 13. April 2018 beantragt, bei der Gewährung und Verteilung von Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen keine Änderungen vorzunehmen. Die Kommission hatte sich mit zwei Motionen zu befassen, welche die Finanzhilfen an Konsumentenorganisationen betreffen, die auf der Grundlage des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG) gewährt werden: die Motion Flückiger-Bäni (14.3834) und die Motion Gössi (14.3880). Die Motion Flückiger-Bäni verlangt eine administrative Vereinfachung der Verteilung der Finanzhilfen an die Konsumentenorganisationen. Da das System der Verteilung der Finanzhilfen unterdessen angepasst und das Problem einer zu starken administrativen Belastung der Konsumentenorganisationen gelöst wurden, erachtete die Kommission die Motion Flückiger-Bäni als erfüllt. Die Motion Gössi verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen dahingehend präzisiert werden, dass Finanzhilfen nur noch an Konsumentenorganisationen gewährt werden, die sich nicht politisch äussern und die keine politischen Aufgaben wahrnehmen. Die Kommission lehnte die Motion mit der Begründung ab, dass eine solche Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ein zu weitgehender Eingriff in die Vereins- und Meinungsäusserungsfreiheit darstellt.

Quelle: vgl. https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak-s-2018-04-13.aspx

Welttag der Konsumentenrechte

Am 15. März war der Welttag der Konsumentenrechte. Der diesjährige Welttag stand in der Schweiz im Zeichen der Transparenz bei der Herkunftsdeklaration von Lebensmitteln. Die Schweizer Konsumentenorganisationen SKS, FRC und ACSI fordern in diesem Bereich eine bessere Herkunftsdeklaration und lancieren eine entsprechende Petition: https://www.konsumentenschutz.ch/themen/lebensmittelkennzeichnung/petition-fuer-eine-klare-herkunftsdeklaration/

Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) nutzte den Welttag der Konsumentenrechte, um mit einem Beitrag von Prof. Pascal Pichonnaz, Vizepräsident der EKK, einige Überlegungen zu den Grundrechten der Konsumentinnen und Konsumenten im Zeitalter des Internet of Things (IoT) anzustellen. Diese neuen Möglichkeiten bringen nicht nur Vorteile mit sich, sondern auch neue Herausforderungen. Die EKK empfiehlt dem Bundesrat und dem Gesetzgeber deshalb, im Bereich der Konsumentenrechte aktiver zu sein und den folgenden fünf Grundrechten Rechnung zu tragen, damit das IoT eine Innovation wird, die die Rechte und Pflichten aller Marktteilnehmenden respektiert:
1. Inklusiver Marktzugang
2. Ausreichende und objektive Information
3. Freie Wahl
4. Grundfunktion auch ohne Verbindung
5. Gewährleistung der Sicherheit und der Haftbarkeit der Lieferanten

Den ungekürzten Beitrag der EKK finden Sie im Anhang.

Für Consumers International, der Organisation für weltweiten Konsumentenschutz, stand der diesjährige Welttag der Konsumentenrechte im Zeichen von fairen digitalen Märkten. Die Organisation fordert Zugang zu fairem und sicherem Internet für alle, Massnahmen gegen Betrug und Fälschung sowie einen besseren online Konsumentenschutz.

Internationale Entwicklungen im Verbraucherschutz

Europäische Kommission: kostengünstige Euro-Überweisungen in der gesamten Union und fairere Währungsumrechnung für die Verbraucherinnen und Verbraucher
Der am 28. März 2018 von der Kommission vorgelegte Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 sieht vor, dass für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro Gebühren in gleicher Höhe berechnet werden wie für entsprechende inländische Zahlungen in der Landeswährung. Ausserdem sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher gemäss dem Vorschlag umfassend über die Kosten einer Währungsumrechnung informiert werden, bevor sie eine Zahlung tätigen, die in einer anderen Währung erfolgen soll.

Der Legislativvorschlag wird nun zur Annahme an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet.

Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-2423_de.htm

Europäische Kommission: neue Rahmenbedingungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Europäische Kommission hat am 11. April 2018 eine Neugestaltung der Rahmenbedingungen vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass alle europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher die ihnen nach der EU-Gesetzgebung zustehenden Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. Die Neugestaltung der Rahmenbedingungen bringt insbesondere folgende Änderungen mit sich:

- Stärkung der Verbraucherrechte im Internet
Bei einem Online-Kauf müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher klar darüber informiert werden, ob sie Produkte oder Dienstleistungen von einem Unternehmen oder einer Privatperson erwerben. Bei der Suche im Internet muss klar ersichtlich sein, ob ein Unternehmen dafür bezahlt hat, dass es in den Suchergebnissen erscheint. Zudem haben die Verbraucherinnen und Verbraucher neu auch ein Widerrufsrecht bei «kostenlosen» digitalen Dienstleistungen, für die sie zwar nichts bezahlen, dafür aber persönliche Daten zur Verfügung stellen.

- Instrumente, um die Verbraucherrechte durchzusetzen und eine Entschädigung zu erhalten
Unter den neuen Rahmenbedingungen kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation, im Namen einer Gruppe von Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Sammelklage nach EU-Modell einreichen.

- Einführung wirksamer Sanktionen bei Verstössen gegen das EU-Verbraucherrecht
Dem Vorschlag zufolge sollen die nationalen Verbraucherschutzbehörden befugt sein, in koordinierter Weise wirksame, verhältnismässige und abschreckende Sanktionen zu verhängen.

- Bessere Bedingungen für Unternehmen
Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, dürfen sie Produkte, die sie nicht nur ausprobiert, sondern bereits verwendet haben, nicht mehr zurückgeben; ausserdem müssen die Unternehmen ihnen den Kaufpreis erst dann zurückerstatten, wenn sie die betreffenden Waren tatsächlich zurückerhalten haben.

Die Vorschläge der Kommission bestehend aus zwei Richtlinienvorschlägen und werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.

Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3041_de.htm


EU-Kommission: Whistleblower sollen besser geschützt werden
Die Europäische Kommission schlägt eine neue Richtlinie zur Stärkung des Schutzes von Whistleblowern in der gesamten EU vor. Der vorgelegte Vorschlag soll Whistleblowern, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, ein hohes Schutzniveau anhand EU-weiter Mindeststandards bieten.

In der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 23. April 2018 heisst es, dass es klare Mechanismen und Pflichten für Arbeitgeber geben soll. Alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. EUR müssen ein internes Verfahren für den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebenden einführen. Auch alle Landes- und Regionalverwaltungen und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden von der neuen Richtlinie erfasst.

Weitere Details unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3441_de.htm


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Tel. +41 58 462 20 21
E-Mail: bojan.tesic@bfk.admin.ch



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