Bundesrat beschliesst indirekten Gegenvorschlag zur «Fair-Preis-Initiative»

Bern, 09.05.2018 - Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» zur Ablehnung. Dies hat er am 9. Mai 2018 beschlossen. Er erachtet das Kernanliegen der Initianten als berechtigt, die vorgeschlagenen Massnahmen aber nicht als zielführend und insgesamt als schädlich für den hiesigen Werkplatz. Deshalb will er dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten.

Schweizerinnen und Schweizer bezahlen regelmässig höhere Preise für Waren und Dienstleistungen als Nachfrager in der EU. Diese Preisdifferenzen haben verschiedene Gründe, wie zum einen höhere Löhne und Kosten, aber auch verschiedene private sowie staatliche Handelshemmnisse, die zur Abschottung des Schweizer Marktes führen. Diesbezüglich hat der Bundesrat bereits letztes Jahr zahlreiche Massnahmen, wie beispielsweise die unilaterale Aufhebung aller Industriezölle, beschlossen.

Die Fair-Preis-Initiative sieht darüber hinaus gehenden Handlungsbedarf. Sie strebt eine Anpassung des Kartellgesetzes an: Neben marktbeherrschenden Unternehmen sollen neu auch «relativ marktmächtige» Unternehmen im Fokus stehen. Ein solcher Ansatz würde sich nicht nur auf ausländische, sondern auch inländische Unternehmen und Geschäftsbeziehungen ausrichten. Dadurch müssten die Wettbewerbsbehörde WEKO und Gerichte beispielsweise auch die Preispolitik zwischen zwei Schweizer Unternehmen untersuchen, selbst wenn keines davon marktbeherrschend ist. Dies geht nach Ansicht des Bundesrates zu weit und gefährdet die Rechtssicherheit, die Wirtschaftsfreiheit und letztendlich Arbeitsplätze.

Gleichwohl hält der Bundesrat das Kernanliegen der Initiative für berechtigt. Er wird deshalb dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten, welcher auf dem  Konzept der «relativen Marktmacht» basiert. Das WBF wird bis Anfang Juli 2018 vertieft prüfen, inwiefern eine Begrenzung dessen Anwendungsbereichs auf Importsachverhalte mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar ist, so dass   zielgerichtet die Abschottung des Schweizer Marktes bekämpft werden kann. Damit würde die Kernforderung der Initiative erfüllt. Nämlichdie Stärkung der Beschaffungsfreiheit von Schweizer Unternehmen im Ausland zur Erleichterung von Parallelimporten.

Der indirekte Gegenvorschlag ist deshalb der Volksinitiative vorzuziehen.


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