Bundesrat beantragt Teilnahme der Schweiz an europäischer Flugsicherheits-Agentur

Bern, 25.05.2005 - Die Schweiz soll sich im Bereich der Flugsicherheit enger an die EU anlehnen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Teilnahme an der europäischen Flugsicherheits-Agentur (EASA). Dadurch integriert sich die Schweiz in ein gesamteuropäisches Aufsichtssystem, und die Leistungen schweizerischer Unternehmen werden im gesamten EU-Raum vorbehaltlos anerkannt.

Die Teilnahme der Schweiz an der EASA erfolgt im Rahmen des bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen der Eidgenossenschaft und der EU. Entscheiden über den Schritt werden die Eidg. Räte. Die Vorlage soll in der zweiten Jahreshälfte ins Parlament kommen.

Die EASA ist eine Einrichtung der EU mit Sitz in Köln. Sie hat ihre Arbeit im Herbst 2003 aufgenommen. Für die Mitgliedstaaten der EU nimmt sie bereits heute einzelne Aufsichts- und Standardisierungsaufgaben im Bereich der Zertifizierung von Luftfahrzeugen wahr. Die EASA wird ihre Aufgaben systematisch auf die übrigen sicherheitsrelevanten Bereiche der Zivilluftfahrt wie Flugbetrieb, Lizenzwesen oder Flugsicherung ausdehnen. Mittelfristig soll sie als die Agentur für alle Belange der technischen und operationellen Flugsicherheit in Europa fungieren.

Angesichts der grossen Bedeutung eines Einbezugs der schweizerischen Luftfahrtindustrie in die EASA-Strukturen hat die Schweiz sehr früh Interesse an einer Teilnahme an der Agentur signalisiert. Entsprechend bald konnten die diesbezüglichen Verhandlungen beginnen. Im Rahmen der Verhandlungen erreichte die Schweiz die gleiche Behandlung wie die beiden EWR-Staaten Norwegen und Island. Die Schweiz wird in den verschiedenen EASA-Gremien aktiv mitwirken und so ihre Anliegen direkt einbringen können. Bis anhin hat sie lediglich Beobachterstatus. Die Teilnahme der Schweiz soll im Frühjahr 2006 wirksam werden.

Die Schweiz ist zurzeit noch Mitglied der Joint Aviation Authorities (JAA), der paneuropäischen Vorgänger-Organisation der EASA mit über 40 angeschlossenen Staaten. In der Schweiz kommen denn auch heute die Normen der JAA zur Anwendung. Mittelfristig wird die EASA sämtliche Aufgaben der JAA übernehmen.

Zudem enthält die EASA-Vorlage eine Änderung des Luftfahrtgesetzes, mit der die Grundlage für die Einführung eines straflosen Meldesystems von Zwischenfällen geschaffen werden soll. Durch die Straflosigkeit werden mehr Meldungen über Vorfälle erwartet, wodurch die Behörden im Interesse der Sicherheit des Systems Luftfahrt rechtzeitig und gezielt Massnahmen ergreifen können. Die EU-Länder kennen bereits ein solches Meldesystem.




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