Vierte Nationale Konferenz «Ältere Arbeitnehmende» zum lebenslangen Lernen

Bern, 26.04.2018 - Ältere Arbeitskräfte leisten einen wichtigen Beitrag zur Deckung der wachsenden Fachkräftenachfrage in der Schweiz. Darin waren sich die Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern an der vierten Nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende am 26. April 2018 in Bern einig. Die Beurteilung der Lage der älteren Arbeitnehmenden fiel dagegen unterschiedlich aus. In der gemeinsamen Schlusserklärung erklärten sich Bund, Kantone und Sozialpartner bereit, Vorschläge zu prüfen, mit denen finanzielle und soziale Probleme durch drohende Aussteuerungen von älteren Arbeitslosen verhindert werden können.

In den vergangenen Jahren wurde mehrere Erfolge erzielt: So unterstützt der Bund beispielsweise gezielte Weiterbildungen zur Stärkung von Grundkompetenzen am Arbeitsplatz. Im Weiteren wurden Instrumente der ALV optimiert und punktuell ergänzt. Die älteren Stellensuchenden sollen zudem von der Stellenmeldepflicht profitieren können.

An der Konferenz diskutierten Vertreter des Bundes und der Kantone sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), von Travail.Suisse, des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) und des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) in Bern unter der Leitung von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann auch grundsätzlich die Situation der älteren Arbeitnehmenden in der Schweiz. Dabei fiel die Beurteilung der Lage der Teilnehmenden unterschiedlich aus.

Der Wirtschafts- und Bildungsminister betonte, ältere Arbeitnehmende leisteten einen äusserst wichtigen Beitrag zur Deckung der wachsenden Fachkräftenachfrage. Die verfügbaren Potenziale müssten erhalten und genutzt werden. Er verwies dabei auch auf das Treffen mit den Organisationen 50+, das am 23. April stattgefunden hatte.  

Ein besonderes Augenmerk wurde an der vierten Konferenz auf die Voraussetzungen für eine aktive Laufbahnplanung gelegt. Mit ihr können Chancen und Risiken - sowohl für den Arbeitnehmenden als auch für den Arbeitgebenden - frühzeitig erkannt und entsprechend genutzt oder behoben werden. In der gemeinsamen Schlusserklärung wurde betont, dass die Gestaltung der beruflichen Laufbahn und die konstante Weiterbildung zwar primär in der Verantwortung der einzelnen Arbeitnehmenden liegt. Nichtsdestotrotz sind aber auch Arbeitgeber, Berufs- und Branchenverbände sowie Kantone und Bund gefordert. So sollen Bund und Kantone Rahmenbedingungen und Dienstleistungen sicherstellen, die Chancengleichheit beim Zugang zu Weiterbildungen und Beratungsangeboten gewährleisten sowie Anreize für einen möglichst langen Verbleib im Arbeitsmarkt setzen. Im weiteren wurde beschlossen, dass Bund, Kantone und Sozialpartner Vorschläge prüfen sollen, mit denen finanzielle und soziale Probleme durch drohende Aussteuerungen von älteren Arbeitslosen verhindert werden können. Auf Wunsch der Sozialpartner und basierend auf Rückmeldungen der angehörten Betroffenenorganisationen wird das WBF zudem Beratungsdienstleistungen in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) namentlich für ältere Stellensuchende erneut auf ihre Wirksamkeit hin prüfen und die Kantone gegebenenfalls mit konkreten Optimierungsvorgaben unterstützen.

In der OECD gehört die Schweiz zu den Ländern mit einer der höchsten Erwerbstätigenquote bei den 55-64-Jährigen. Ältere Personen sind im Vergleich zu jüngeren weniger häufig von Arbeitslosigkeit betroffen. Dieses Muster zeigt sich über die letzten Jahre sowohl in den Arbeitslosenzahlen des SECO als auch in den Zahlen des BFS zur Erwerbslosigkeit gemäss ILO.  

Mit der Annahme des Postulats Rechsteiner (14.3569) hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende durchzuführen. Nachdem im April 2015 die erste Konferenz stattgefunden hatte, trafen sich Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern am Donnerstag zum vierten Mal. Im 2019 wird voraussichtlich die fünfte Konferenz stattfinden.


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